Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Abschluss 2018: Fonds weiterhin auf Kurs

Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds haben das Jahr 2018 unterdurchschnittlich abgeschlossen. Die durchschnittlichen Realrenditen seit Bestehen der Fonds betragen dennoch 3,78 bzw. 2,94 Prozent – und stehen damit weiterhin deutlich über dem aktuellen Soll von 2 Prozent.
13.09.2019

Der Stilllegungsfonds für die Kernanlagen und der Entsorgungsfonds für die Kernkraftwerke werden von den Schweizer Kernkraftwerksbetreibern seit 1985 resp. 2002 zuverlässig geäufnet. Die Fonds haben sich in dieser Zeit trotz mehrerer Wirtschaftskrisen entlang des von den Behörden definierten Sollbetrags entwickelt.

Das Jahr 2018 war erstmals seit mehreren Jahren wieder ein schlechtes Börsenjahr. Erwartungsgemäss rutschte die Anlagerendite der Fonds in den negativen Bereich:

  • Anlagerendite Stilllegungsfonds: -4,22% (2017: +9,37%)
  • Anlagerendite Entsorgungsfonds: -4,20% (2017: +9,51%)

Bei einer Teuerung von 0,95 Prozent wurden damit im Jahr 2018 folgende Realrenditen erreicht:

  • Realrendite Stilllegungsfonds -5,17% (2017: +8,85%)
  • Realrendite Entsorgungsfonds -5,15% (2017: +8,99%)

Langfristige Entwicklung über dem Soll

Dies bewirkte auch eine leichte Korrektur in der langjährigen durchschnittlichen Realrendite der Fonds auf 3,78 Prozent beim Stilllegungsfonds und 2,94 Prozent beim Entsorgungsfonds. Die Realrenditen liegen damit weiterhin deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Soll von 2 Prozent und der vom UVEK im Rahmen der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vorgeschlagenen Realrendite von 1,6 Prozent.

Die Anlagerenditen der Fonds im ersten Semester 2019 liegen bereits wieder bei jeweils über 8 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass sich die Fonds trotz des unterdurchschnittlichen Jahresergebnisses 2018 weiterhin gut entwickeln werden.

Fonds bleiben gut gefüllt

Für die Fonds bedeutet das Jahresergebnis 2018 eine Reduktion des Vermögens von insgesamt über 7,7 auf rund 7,5 Milliarden Franken. Damit liegen sie weiterhin mit rund 149 Millionen Franken gut über dem Sollwert.

Grundsätzlich bezahlen die Betreiber und nicht die Fonds die Kosten für Stilllegung und Entsorgung. Die Fondsentwicklung ist alleine ein Gradmesser für die jährlichen Beiträge der Betreiber: Entwickelt sich die Rendite der Fonds unterdurchschnittlich, werden die Beiträge der Betreiber nach oben angepasst (Art. 80 KEG). Entwickelt sich das Fondsvermögen über zwei Jahre negativ unter der Sollbandbandbreite, so werden zusätzliche Zahlungen von den Betreibern nötig. Die Fondsvermögen bleiben somit – unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung – stets auf Kurs. (swissnuclear)