Stilllegungs- und Entsorgungskosten ungerechtfertigt erhöht

Am 2. Dezember 2020 hat die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds Stenfo die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten auf Basis der Kostenstudie 2016 überprüft und neu festgelegt. Damit wird die Kostenschätzung ungerechtfertigt in die Höhe getrieben.
04.12.2020

Am 2. Dezember hat die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (VK Stenfo) die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss Kostenstudie 2016 auf 23,856 Milliarden Franken festgelegt. Damit korrigiert die VK Stenfo den eigenen Beschluss vom 7. Dezember 2017 um 372 Millionen Franken nach oben.

Diese Stilllegungs- und Entsorgungskosten bilden die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Beiträge, welche die Betreiber für die Jahre 2017 bis 2021 in die Fonds einzuzahlen haben. Die VK Stenfo wird die entsprechenden Verfügungen der Jahresbeiträge, welche die provisorischen Verfügungen von 2018 ersetzen werden, in den kommenden Wochen erlassen.

Unnötige Belastung der Kernkraftwerksbetreiber

Die Betreiber der Kernanlagen nehmen den Entscheid der VK Stenfo vom 2. Dezember zur Kenntnis. Sie werden die Verfügungen der VK Stenfo zu den Jahresbeiträgen 2017-2021 einer Detailprüfung unterziehen und behalten sich rechtliche Schritte vor.

Diese Entscheidung der VK Stenfo führt dazu, dass die bereits umfassenden Sicherheitspolster in der Kostenstudie 2016 ohne sachliche Grundlage weiter vergrössert werden. Entsprechend werden die Gesamtkosten sowie die in den Fonds anzusparenden Beträge in die Höhe getrieben. Die effektiv belastbaren Basiskosten für die Stilllegung und Entsorgung per se sind zwar nicht gestiegen. Doch die Betreiber werden jetzt gezwungen, unter den Projektrisiken das Kostenszenario «Getrennte Lager» (für hochaktive sowie schwach- und mittelaktive Abfälle) in den Fonds vorzufinanzieren. Dies, obwohl die Kombilagervariante (beide Lager am selben Standort) viel wahrscheinlicher ist als zwei Lager an getrennten Standorten.

Ähnlich verfuhr die VK Stenfo mit der Chance für den Rückbau der Kernkraftwerke bis zur «Braunen Wiese» (Entlassung aus dem Kernenergiegesetz und industrielle Umnutzung). Sie setzte sie auf null Prozent, obwohl es keine gesetzliche Grundlage für den Rückbau bis zur «Grünen Wiese» (vollständiger Rückbau inkl. aller Fundamente) gibt.

Das Kombilager ist sinnvoll und wahrscheinlich

Die VK Stenfo legte für die Kostenstudie willkürlich das Szenario «Kombilager» mit einer Chance von nur 20 Prozent fest: 20 Prozent tiefer als zuvor. Damit verkennt sie die fortgeschrittenen geologischen Untersuchungen der Nagra. Diese haben jüngst gezeigt, dass die Grösse der vorliegenden Opalinustonschichten an allen drei möglichen Standorten für die Realisierung der Kombilagerlösung ausreicht. Damit ist die Wahrscheinlichkeit für die Kombilagerlösung seit der letzten Einschätzung von Dezember 2017 weiter stark gestiegen – auf sicher über 50 Prozent. Und sie ist keinesfalls auf den von der VK Stenfo festgelegten Wert gesunken. Der heutige Erkenntnisfortschritt spricht klar für die Umsetzbarkeit der zwei Lager an nur einem Standort. Zudem machen seit Abschluss der Etappe 2 des Sachplanverfahrens Ende 2018, mit dem sich der Bundesrat auf den Opalinuston festlegte, zwei getrennte Standorte keinen Sinn mehr.

Kontraproduktives Überansparen

Mit den absehbaren neuen Verfügungen der VK Stenfo müssen die Betreiber nun deutlich höhere Beiträge in die Fonds einbezahlen – wertvolle Mittel, die für den Umbau der Schweizer Energiewirtschaft im Rahmen der Energiestrategie 2050 benötigt würden. Dieser Effekt wird durch das Verbot der Rückerstattung von Fondsüberschüssen noch verstärkt. Das Anhäufen von Geld auf Vorrat auf Basis unbegründeter Annahmen und eines übervorsichtigen Sicherheitsdenkens schafft keinerlei gesellschaftlichen Nutzen.

Zuverlässige und sichere Finanzierung

Die Betreiber kommen ihren gesetzlichen Pflichten zur Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung seit Jahrzehnten zuverlässig nach. Unabhängig von der Vorfinanzierung in den Fonds sind sie verpflichtet, sämtliche Kosten für die Stilllegung und Entsorgung zu bezahlen. Sie tragen dafür die volle Verantwortung. Die fünfjährlichen Kostenstudien und eine umfassende Kostentragungskaskade bieten darüber hinaus zusätzliche Sicherheit.

Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind auch trotz der Coronapandemie auf Kurs. Seit ihrem Bestehen liegt die durchschnittliche Performance deutlich über dem behördlich geforderten Soll. (swissnuclear)