Stellungnahme Swiss Small Hydro zur Vernehmlassung der Verordnungsänderungen im Bereich des BFE

Die Stellungnahme von Swiss Small Hydro fokussiert sich auf die für die Kleinwasserkraft relevanten Verordnungen. Swiss Small Hydro verzichtet deshalb, die geplanten Anpassungen an der EnEV, der SEFV und der VGSEB zu kommentieren. Das gleiche gilt für die NEV, da die vorgesehenen Anpassungen keine direkten Auswirkungen auf den Betrieb von Kleinwasserkraftwerken erwarten lassen. Swiss Small Hydro nimmt die geplanten Anpassungen zur Kenntnis und kann diese unterstützen.
10.08.2021

Das ist eine Medienmitteilung vom Swiss Small Hydro – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Aus unserer Sicht sind jedoch unverändert dringend Lösungsansätze erforderlich, um

  • die Situation bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken mit ehehaften Wasserrechten zu verbessern, und
  • um die Stilllegung kleinerer Wasserkraftwerke im Zusammenhang mit der ökologischen Sanierung Wasserkraft zu verhindern.

Diesbezüglich verweisen wir auf die Ansätze, welche wir bereits in unserer Stellungnahme vom 7. Juli 2021 zur «Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021» beschrieben hatten.

Wir danken Ihnen, wenn Sie unsere Stellungnahme bei der Weiterbehandlung des Geschäfts berücksichtigen können. (swissmallhydro)

Stellungnahme SSH zur Vernehmlassung der Verordnungsänderungen im Bereich des BFE (Volltext)