Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme insbesondere auf die drei Empfehlungen der GPK-N ein.
1. Der Bundesrat erachtet eine gesetzliche Präzisierung des Begriffs «unmittelbar drohende oder bereits bestehende schwere Mangellage» anhand messbarer Kriterien als problematisch. Eine solche Einschränkung würde die Handlungsfähigkeit in Krisensituationen stark beeinträchtigen und könnte eine angemessene und rechtzeitige Reaktion auf eine drohende schwere Mangellage erschweren oder gar verunmöglichen.
2. Der Bundesrat ist einverstanden mit der Empfehlung, dass die Beschlüsse zur Bewältigung von Energiemangellagen und über den Betrieb von Reservekraftwerken jeweils detaillierte aktuelle Informationen über die Versorgungslage und die Versorgungsrisiken in der Schweiz enthalten sollen.
3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die regelmässig durchgeführten nationalen Risikoanalysen des BABS und die periodisch durchzuführenden Resilienzüberprüfungen im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen unter dem Lead des BFE die Empfehlung der GPK-N nach einer Verfeinerung und regelmässiger Überprüfung der Schätzungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen einer Strommangellage bereits erfüllen. (bfe)