Ständerat fixiert wichtige Punkte. Es bleibt aber Arbeit.

Der Ständerat beschliesst bei der Beratung der Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien einige wichtige Punkte. Die kleine Kammer verpasst es jedoch, für einzelne strittige Punkte mehrheitsfähige Lösungen zu finden.
02.06.2023

Das ist eine Medienmitteilung von aeesuisse – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder

 

Der Ständerat hat in der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien einige wichtige Entscheide gefällt. Aus Sicht der aeesuisse hat es die kleine Kammer jedoch verpasst, für einzelne strittige Punkte mehrheitsfähige Lösungen zu finden. So fordert der Ständerat, dass eine befristete Erhöhung der Stromproduktion durch eine Senkung der Restwassermengen bei Wasserkraftwerken möglich sein soll. Der Bundesrat soll die Betreiber von Wasserkraftwerken zur Erreichung der Produktionsziele sowie bei einer drohenden Mangellage verpflichten können, ihre Stromproduktion unter Einhaltung der minimalen Restwassermengen befristet zu erhöhen. Die aeesuisse teilt zwar die Auffassung, dass zur Erreichung der Ausbauziele auch Konzessionen beim Umweltschutz gemacht werden müssen. Aus Sicht einer mehrheitsfähigen Vorlage könnte dieser Punkt jedoch heikel sein. «Die Vorlage ist zu gut und zu wichtig, als dass sie aufgrund einiger weniger Differenzen gefährdet werden darf», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse.

Erleichterte Bewilligungsverfahren

Hingegen begrüsst die aeesuisse, dass sich die kleine Kammer dafür aussprach, dass Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse von erleichterten Bewilligungsverfahren profitieren können sollen. Erleichterte Bewilligungsverfahren sind eine wichtige Voraussetzung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Winterstromversorgung und damit für mehr Versorgungssicherheit.

Positiv bewertet die aeesuisse auch den Beschluss, dass der Bundesrat bei der Förderung erneuerbarer Energien die Kompetenz erhalten soll, Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. So soll auch für kleinere Anlagen Investitionssicherheit geschaffen werden. Im Gegenzug sollen die vorgängig vom Nationalrat beschlossenen Übergangsbestimmungen mit fixen Vergütungen gestrichen werden, da diese die Netzbetreiber und die gebundenen Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu stark belasten.

Potenzial der Parkplätze muss genutzt werden

Unverständlich ist für die aeesuisse hingegen, dass sich der Ständerat gegen die von der vorberatenden Kommission geforderte Solarpflicht bei grossen Parkplätzen aussprach. Hier muss der Nationalrat aus Sicht der aeesuisse nachbessern.

Der Ständerat nimmt die Differenzbereinigung zur wichtigen Vorlage voraussichtlich am 8. Juni wieder auf. Dies mit dem Ziel, die Vorlage noch in der aktuellen Sommersession final zu bereinigen. (aeesuisse)