Das ist eine Medienmitteilung der NetZulg – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Tiefere Energiekosten
Einen Grossteil der Energie erwirbt die NetZulg AG tranchiert und im Voraus an den Strombörsen. Diese Einkaufsstrategie führt dazu, dass die Energiekosten im Jahr 2025 nicht nur auf dem tiefen Niveau gehalten werden können, sondern erneut sinken.
Veränderungen bei den Kosten für die Netzübertragung
Die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze umfassen die lokalen Kosten in Steffisburg, darin enthalten sind auch die Vorliegerkosten für die Netzübertragung von BKW und Swissgrid. Sind die Kosten der Vorliegernetze stabil geblieben, steigen die Netzkosten der NetZulg AG um rund 5.8% an. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid reduziert den Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen signifikant von 0.75 Rappen pro Kilowattstunde auf 0.55 Rappen pro Kilowattstunde sowie für die Winterstromreserve, von bisher 1.20 Rappen pro Kilowattstunde auf 0.23 Rappen pro Kilowattstunde.
Abgaben
Die Abgaben an die Gemeinde Steffisburg reduzieren sich leicht um durchschnittlich -4.3.%. Der Netzzuschlag des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische bleibt gleich.
Rückliefertarife
Mit Annahme des neuen Energiegesetzes und der damit verbundenen Änderungen der Energieverordnung übernimmt die NetZulg AG die entsprechende Handhabung für die Produzenten in ihrem Netzgebiet. Neu wird ab 1. Januar 2025 der zurückgelieferte Solarstrom anhand des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis für die Photovoltaik verwendet. Die Berechnung und Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesamt für Energie. Die Vergütung erfolgt rückwirkend für das jeweilig berechnete Quartal.
Die Energieverordnung wird einen Mindestpreis für die Vergütung von Solarstrom vorgeben. Die NetZulg AG wird nach Bekanntgabe der Ausführungsdetails zum neuen Energiegesetz allenfalls eine zusätzliche Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen festlegen. (netzulg)