Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland

Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute die Bestandszahlen für das Jahr 2021.
07.04.2022

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Kernmaterial im Besitz der Betreiber der Schweizer Kernanlagen befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den USA und Schweden.

Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab. (bfe)