Rechtssicherheit bei der Reglementierung des Strahlenschutzes

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat dem Entwurf des Bundesrates zur Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes ohne Änderung zugestimmt. Mit der Vorlage werden verschiedene Bestimmungen für die Strahlenschutzreglementierung auf Gesetzesstufe festgelegt und präzisiert.
08.04.2025

Das ist eine Medienmitteilung der UREK-N –  die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission der Vorlage zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes zugestimmt (24.090). Die Kommission anerkennt die Bestrebungen des Bundesrates, in verschiedenen Bereichen des Strahlenschutzes die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, und stimmt dem Entwurf ohne Änderungen zu. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtet die bestehende Reglementierung beim Strahlenschutz als ausreichend und sieht keine Notwendigkeit für die Gesetzesänderung.

Die Vorlage legt in verschiedenen Bereichen das Verursacherprinzip als Grundlage auf der Stufe Gesetz fest. Ausserdem werden die Kostenregelungen bei Sanierungsmassnahmen von Standorten und Liegenschaften mit radioaktiver Kontamination, bei der Immissionsüberwachung oder bei der Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten geregelt. Bei Letzterem beantragt eine Minderheit, dass die Betreiberinnen und Betreiber der Kernkraftwerke die vollständigen Kosten übernehmen müssen und nicht mit den Kantonen teilen. Weitere Minderheiten wollen das Verteilgebiet für die Abgabe der Jodtabletten vergrössern oder verkleinern.

Nachhaltige Baustoffe im öffentlichen Beschaffungswesen

Mit 15 zu 9 Stimmen reicht die Kommission die Motion 25.3426 («Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bundes») ein. Sie unterstreicht damit, wie wichtig es ist, das Klima- und Innovationsgesetz zügig umzusetzen. Um der darin festgelegten Vorbildfunktion des Bundes beim Netto-Null-Ziel gerecht zu werden, sollen nachhaltige Baustoffe in der öffentlichen Beschaffung stärker gewichtet werden. Dies würde insbesondere in der Stahl- und Zementindustrie eine Hebelwirkung generieren. Die UREK-S hat bereits eine gleichlautende Motion eingereicht.

Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Da sich das öffentliche Beschaffungswesen bereits heute am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiere, bestehe kein Handlungsbedarf.

Des Weiteren gibt die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative 24.421 Folge. Diese will bei innovativen Projekten und öffentlichen Bundesbauten die Verwendung von nachhaltig produziertem Schweizer Holz fördern. Damit will die Kommission die Nachfrage nach Schweizer Holz stärken, um das einheimische Holzpotenzial vollständig zu erschliessen.

Keine Kürzungen beim Herdenschutz

Mit 21 zu 3 Stimmen stimmt die Kommission der Motion 24.4469 («Am Herdenschutz sollen alle mitbezahlen. Keine weitere Abwälzung der Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz von und vor Wölfen und anderen Grossraubtieren auf die Kantone!») zu. Sie ist der Auffassung, der Bund müsse die Verantwortung beim Herdenschutz wie bisher wahrnehmen und 80 % der Kosten für Herdenschutzmassnahmen in den Kantonen übernehmen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes am 1. Februar 2025 wurde der Bundesbeitrag auf 50 % reduziert.

Differenzbereinigung zur Stromreserve

Die Kommission hat mit der Differenzbereinigung der Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Schaffung einer Stromreserve (24.033) begonnen. Sie spricht sich einstimmig dafür aus, die Ausschreibungen für die Teilnahme an der verbrauchsseitigen Reserve attraktiv zu gestalten. So sollen möglichst viele Grossverbraucher in diesen Mechanismus eingebunden werden, und damit dafür sorgen, dass der Stromverbrauch in kritischen Versorgungssituationen gesenkt wird. Ausserdem soll ein zusätzlicher Anreiz für die Teilnahme geschaffen werden: Der Bundesrat soll auch Firmen, die die geforderte Energieintensität nicht erreichen, von den Kosten für die Stromreserve befreien können, sofern sie an der Verbrauchsreserve teilnehmen.

Weiter soll die Vorlage die Betreiber von Speicherwasserkraftwerken dazu verpflichten, Energie für die Stromreserve zurückzubehalten. Die Kommission spricht sich hier mit 16 zu 8 Stimmen für eine angemessene, im Voraus festgelegte Entschädigung aus, hält bei den Berechnungsgrundlagen jedoch am Vorschlag des Bundesrates fest. Die Minderheit beantragt, dass sich diese Entschädigung an den entgangenen Erlösen orientiert. Mit 17 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, dass sich die Strafzahlungen für Unternehmen, die ihre Pflichten betreffend die Teilnahme an der Stromreserve verletzen, an deren Jahresumsatz bemessen. Die Minderheit lehnt dies ab und folgt hier dem Ständerat. Einig war sich die Kommission darin, dass fahrlässige Verstösse gegen Vorschriften des Stromversorgungsgesetzes weiterhin verfolgt werden sollen.

Die Kommission wird ihre Arbeiten an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen, und dann auch die Förderung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen vertieft diskutieren, so dass die Räte die Vorlage in der Sommersession behandeln können.

Abwasserentsorgung in abgelegenen Regionen

Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion 23.4379 anzunehmen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Anschlusspflicht an die Kanalisation für abgelegene Bauernhöfe zu lockern. Betriebe, die von der Rindvieh- und Schweinehaltung auf andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde umstellen, sollen nicht zwingend teure Kanalisationsanschlüsse bauen müssen.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, weil sie die Kanalisationsanschlusspflicht als wichtiges Instrument zur Reinhaltung der Gewässer nicht abschwächen möchte.

Weitere Geschäfte

Mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung ist die Kommission auf die Vorlage zur Genehmigung des Abkommens über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (25.030) eingetreten. Angesichts der aktuellen handelspolitischen Entwicklungen hält die Kommission eine vertiefte Prüfung für nötig und wird die Vorlage erst zu einem späteren Zeitpunkt zu Ende beraten.

Schliesslich hat die Kommission die Beratung zur Klimafonds-Initiative (25.022) aufgenommen und das Initiativkomitee angehört.

Die Kommission hat am 7. und 8. April 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)