Neue Vergütung für Naturstrom

Die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) bietet allen Produzentinnen und Produzent von Naturstrom in ihrem Schweizer Versorgungsgebiet seit dem 1. Januar 2020 ein vereinfachtes und attraktives Vergütungsmodell an.
12.02.2020

Zukünftig vergütet EKS sämtliche an sie übertragene Herkunftsnachweise (HKN) zu einem jährlich festgelegten Tarif. Aktuell werden für jede Kilowattstunde Naturstrom, die ins Schweizer EKS Netz eingespeist und an EKS übertragen wird, insgesamt 8 Rappen (bisher 6.65 Rappen) vergütet. Damit erhöht sich die finanzielle Sicherheit der Produzentinnen und Produzenten. Vereinfachend kommt hinzu, dass die Vergütung für den physikalisch eingespeisten Naturstrom und die HKN in einer gemeinsamen Abrechnung gutgeschrieben werden können.

EKS leistet damit einen weiteren Beitrag für die Produktion erneuerbarer Energien in der Region und unterstützt die Energiestrategie des Kantons Schaffhausen. (eks)