Neue Datenplattform für den Stromsektor: UVEK startet Bewerbungsverfahren

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) startet den Aufbau einer nationalen Datenplattform für den Stromsektor. Diese soll den sicheren und effizienten Austausch von Energiedaten ermöglichen, den Zugang für Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erleichtern und die digitale Transformation des Stromsystems vorantreiben. Gesuche zur Konstituierung der nationalen Datenplattform können bis zum 30. September 2025 beim UVEK eingereicht werden.
03.03.2025

Das ist eine Medienmitteilung des BFE –  die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen wurde, sieht die Schaffung einer nationalen Datenplattform im Stromsektor vor. Sie sorgt für den sicheren und effizienten Datenaustausch zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, den Bilanzgruppen, der nationalen Netzgesellschaft und den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern. Dabei geht es um Messdaten von Produktion, Einspeisung und Verbrauch sowie um Stammdaten. Für Endverbraucherinnen und Endverbraucher bietet die Plattform einen einheitlichen digitalen Datenzugang, wodurch auch digitale Dienstleistungen, beispielsweise zur Reduktion des Energieverbrauchs, zugänglicher werden. Auch Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden wird Zugang zur Datenplattform gewährt, soweit dies für ihre Aufgaben notwendig ist.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Plattform sind im Stromversorgungsgesetz festgelegt. Die Stromversorgungsverordnung konkretisiert den Aufbau der Plattform, die Aufgaben und Organisation des Datenplattformbetreibers, die Prozesse und Fristen des Datenaustausches, sowie die Rahmenbedingungen zur Finanzierung und Kostendeckung der nationalen Datenplattform.

Einreichung von Gesuchen zur Konstituierung der Datenplattform

Informationen zur Einreichung von Gesuchen sowie zusätzliche Vorgaben für das Verfahren um Genehmigung der Statuten sind auf der Internetseite des Bundesamts für Energie (BFE) verfügbar. Interessierten wird empfohlen, dem BFE ihr Interesse bis Mitte März 2025 zu melden, um weiterführende, detaillierte Unterlagen zu den technischen und betrieblichen Anforderungen der Datenplattform zu erhalten.

Das definitive Gesuch muss bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Werden mehrere Gesuche eingereicht, entscheidet das UVEK. Es berücksichtigt dabei insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die Zweckerfüllung und das technische Konzept, das einen leistungsfähigen, effizienten und sicheren Betrieb gewährleisten muss. Nach Genehmigung der Statuten startet die Errichtung der Datenplattform, um den Betrieb so bald wie möglich aufzunehmen. (bfe)