Kommission befürwortet die Änderung des Energiegesetzes

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission unterstützt die Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Die Revision soll dazu beitragen, die Ziele der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von Paris zu erfüllen. Die Ziele sollen mit verschiedenen Anreizen statt Verboten erreicht werden.
29.06.2021

Das ist eine Medienmitteilung vom Kanton Bern – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) beantragt dem Grossen Rat, auf die Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) einzutreten. Sie schlägt aber vor, die Vorlage erst in der Wintersession 2021 im Detail zu beraten, wenn klarer ist, wie die weiteren Schritte auf der Grundlage einer Interpretation der Abstimmung des CO2-Gesetzes aussehen. Für diese Auslegeordnung soll genügend Zeit geschaffen werden, damit die Revision des Energiegesetzes erfolgreich umgesetzt werden kann. Zudem möchte die BaK auch den Entscheid vom 26. September 2021 der Berner Bevölkerung zum Verfassungsartikel zum Klimaschutz abwarten.

Aus Sicht der BaK ist es aus energiepolitischen Überlegungen klar, dass eine Anpassung und Weiterentwicklung des Energiegesetzes notwendig ist. Die BaK erachtet die Änderung des Energiegesetzes als wichtig und vordringlich – auch im Zusammenhang mit der weiteren Diskussion zur Energiewende und zum Klimaschutz. Vor zwei Jahren hat der Grosse Rat in seiner Erklärung zur Klimapolitik den Willen geäussert, Geschäfte zur Klimapolitik vordringlich zu behandeln. Diesem Grundsatz will die BaK weiterhin folgen und befürwortet deshalb die Revision des Energiegesetzes.

Mehr Anreize, weniger Verbote

Anfang 2019 hatten die Stimmberechtigten des Kantons Bern eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes knapp abgelehnt. Es zeigte sich, dass die Mehrheit zwar hinter den Zielen der Revision steht, jedoch die inhaltliche Komplexität und die Regulierungsdichte zu hoch waren.

Aus Sicht der BaK werden verschiedene Regelungen vereinfacht. In der Vorlage wird von Verboten soweit möglich abgesehen. Verzichtet wird namentlich auf ein Verbot von Ölheizungen und auf zusätzliche Gemeindekompetenzen.

Stattdessen soll der energietechnische Nachweis für Neubauten wesentlich einfacher werden. Dies indem neu nur noch die Gebäudedämmung und die Gesamtenergieeffizienz massgebend sind und auf viele Detailregelungen verzichtet wird. Damit verringert sich für die Bauherrschaft nicht nur der administrative Aufwand, sondern sie erhält auch Spielraum, die für das konkrete Projekt beste Lösung zu finden.

Ebenfalls im neuen Energiegesetz enthalten ist die Pflicht, gut geeignete Dachflächen bei Neubauten und Dachsanierungen mit einer Solaranlage auszurüsten. Die Mehrheit der BaK unterstützt dies. Eine Minderheit möchte diese Pflicht nicht im Gesetz aufnehmen und der Bauherrschaft diesbezüglich den Entscheid selber überlassen, auf ihrem Dach Solaranlagen zu installieren.

Hauptziel der Revision bleibt es, den Ausstoss von CO2 zu verringern. Es kann zudem viel Energie gespart und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien wesentlich erhöht werden. Dadurch sinkt die Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas, die Versorgungssicherheit im Kanton Bern verbessert sich und Investitionen in das lokale und regionale Gewerbe werden gefördert. Mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes sollen die Ziele der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von Paris erfüllt werden. (be)