Jodtabletten-Verteilungen 2014, 2020 und 2024: Einvernehmliche Lösung zur Finanzierung der Jodtabletten-Verteilungen

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben sich abschliessend über die Kostentragung für drei Jodtabletten-Verteilkampagnen geeinigt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 eine entsprechende Vereinbarung genehmigt.
13.04.2021

Das ist eine Medienmitteilung von swissnuclear – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die vom Bundesrat genehmigte Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft - vertreten durch das Bundesamt für Gesundheit und die Logistikbasis der Armee - und der Axpo Power AG, der BKW Energie AG, der Kernkraftwerk Leibstadt AG sowie der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG regelt die Kosten für drei Verteilkampagnen: die vergangene Jodtablettenverteilung 2014 sowie die Jodtablettenverteilungen 2020 und 2024.

Gemäss der Vereinbarung übernehmen die Kernkraftwerksbetreiber einen Grossteil der Kosten für diese Jodtablettenverteilungen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und als Ausdruck ihres guten Willens. Denn gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung trifft die Betreiber keine Pflicht, die Kosten für Jodtabletten-Verteilungen zu übernehmen. Für die Feinverteilung bis 20 Kilometer um die Kernkraftwerke haben die Betreiber die Kosten stets vollständig übernommen.

Die Parteien halten in der Vereinbarung Folgendes fest:

  • Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke leisten 6 Millionen Franken an die Kosten der Verteilkampagne 2014 (Feinverteilung im Umkreis von 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk).
  • Die Kosten von 4,8 Millionen Franken für die Verteilkampagne 2020 (Grobverteilung ausserhalb von 50 Kilometern) tragen Bund und Betreiber je zur Hälfte. Die Betreiber leisten damit  2,4 Millionen Franken an diese Kosten.
  • Die Kosten der Verteilkampagne 2024 (Feinverteilung im Umkreis von 50 Kilometern) betragen rund 15 Millionen Franken. Auch davon übernehmen die Betreiber mit 11 Millionen Franken den Grossteil.

Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerksunfall mit Austritt von radioaktivem Jod zum Einsatz. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Die Einnahme der Jodtabletten muss im Ereignisfall rechtzeitig erfolgen, weshalb die Tabletten im Rahmen der Vorsorge und abhängig von der Entfernung vom Kernkraftwerk entweder direkt an die Haushalte oder zur dezentralen Lagerung an die Kantone geliefert werden. Die Armeeapotheke sorgt für die Beschaffung der Jodtabletten sowie für den zeitgerechten Ersatz am Ende ihrer Haltbarkeit.

Die vom Bundesrat genehmigte Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft - vertreten durch das Bundesamt für Gesundheit und die Logistikbasis der Armee - und der Axpo Power AG, der BKW Energie AG, der Kernkraftwerk Leibstadt AG sowie der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG regelt die Kosten für drei Verteilkampagnen: die vergangene Jodtablettenverteilung 2014 sowie die Jodtablettenverteilungen 2020 und 2024.

Gemäss der Vereinbarung übernehmen die Kernkraftwerksbetreiber einen Grossteil der Kosten für diese Jodtablettenverteilungen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis und als Ausdruck ihres guten Willens. Denn gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung trifft die Betreiber keine Pflicht, die Kosten für Jodtabletten-Verteilungen zu übernehmen. Für die Feinverteilung bis 20 Kilometer um die Kernkraftwerke haben die Betreiber die Kosten stets vollständig übernommen.

Die Parteien halten in der Vereinbarung Folgendes fest:

  • Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke leisten 6 Millionen Franken an die Kosten der Verteilkampagne 2014 (Feinverteilung im Umkreis von 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk).
  • Die Kosten von 4,8 Millionen Franken für die Verteilkampagne 2020 (Grobverteilung ausserhalb von 50 Kilometern) tragen Bund und Betreiber je zur Hälfte. Die Betreiber leisten damit  2,4 Millionen Franken an diese Kosten.
  • Die Kosten der Verteilkampagne 2024 (Feinverteilung im Umkreis von 50 Kilometern) betragen rund 15 Millionen Franken. Auch davon übernehmen die Betreiber mit 11 Millionen Franken den Grossteil.

Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerksunfall mit Austritt von radioaktivem Jod zum Einsatz. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Die Einnahme der Jodtabletten muss im Ereignisfall rechtzeitig erfolgen, weshalb die Tabletten im Rahmen der Vorsorge und abhängig von der Entfernung vom Kernkraftwerk entweder direkt an die Haushalte oder zur dezentralen Lagerung an die Kantone geliefert werden. Die Armeeapotheke sorgt für die Beschaffung der Jodtabletten sowie für den zeitgerechten Ersatz am Ende ihrer Haltbarkeit. (swissnuclear)