Das ist eine Medienmitteilung der SSES und der GGS – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Ein weiterer Mangel in der Verordnung orten GGS und SSES darin, dass die Speichermöglichkeiten für die Winterreserve auf Speicherwasserkraftwerke beschränkt werden. Die Wasserkraftreserve soll zwingend in den Wettbewerb mit anderen Speichertechnologien sowie eines Demand-Site-Management auf der Verbraucherseite gestellt werden. Die Möglichkeiten des Demand Side Managements (DSM) und des Energiesparens werden gar nicht erwähnt. Dabei kann eine Laststeuerung auf der Verbraucherseite die Nachfrage gezielt steuern und ist ein probates Mittel zur Vermeidung von Mangellagen. Eine technologieoffene Auktionierung von Speichertechnologien würde den Wettbewerb fördern. So werden beispielsweise «virtuelle Kraftwerke» in Form eines Zusammenschlusses von stationären und mobilen Batterien durch das grosse Wachstum der Elektromobilität zu einer Möglichkeit, die dadurch noch rascher an Bedeutung gewinnen könnte.
Die SSES betont nebst der Notwendigkeit von Effizienz und Suffizienz – die Verringerung von Verbrauch ist immer günstiger und nachhaltiger als die Produktion von Energie – den Ausbau von Solarstromerzeugungskapazitäten. Die Mittel der Winterreserve wären dort besser eingesetzt. Gemäss Berechnungen der SSES reichen bereits 600 MWp Photovoltaik aus, um bereits die Hälfte der Wasserkraftreserve im Winterhalbjahr mit eigener Produktion wettzumachen. Der Bund verfügt über genügend eigene grosse Dachflächen, um bis zum Winter 2023/2024 diese Menge zuzubauen. (sses)