Grünes Licht für Informationsreisen der Nagra

Die Informationsreisen der Nagra sind rechtens, deshalb wird kein Verfahren eröffnet: So lautet das Fazit von Vorabklärungen durch die Bundesanwaltschaft. Die Straftatbestände der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind laut Bundesanwaltschaft «eindeutig nicht erfüllt».
18.12.2018

Nach einer anonymen Anzeige hatte die Bundesanwaltschaft im vergangenen Sommer Vorabklärungen getätigt. Die Nagra hat daraufhin die beiden für 2018 geplanten Informationsreisen sistiert.

Die Bundesanwaltschaft ist nun zum Schluss gekommen, dass die Informationsreisen der Nagra rechtens sind. Die Straftatbestände der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind laut Bundesanwaltschaft «eindeutig nicht erfüllt». Deshalb wird auch kein Verfahren eröffnet. «Die Klärung der Rechtmässigkeit der Reisen durch die Bundesanwaltschaft war auch im Interesse der Nagra», sagt Thomas Ernst, der Vorsitzende der Nagra-Geschäftsleitung. Die Informationsreisen sind im gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsprogramm ausgewiesen, welches die Tätigkeiten der Nagra beschreibt. Alle fünf Jahre wird das Entsorgungsprogramm vom Bundesrat genehmigt.