Das ist eine Medienmitteilung von EWS – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
EWS reduziert die Tarife ab dem 1. Januar 2025 insgesamt um rund 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Energietarife werden um 6,5 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt. Möglich wird dies durch die sinkenden Strompreise auf dem europäischen Markt. Diese Senkung entspricht einer Ersparnis von 32 Prozent.
Die Netzkosten sinken gegenüber dem Tarif 2024 insgesamt um 0,87 Rappen pro Kilowattstunde
(-7 % im Durchschnitt).
Die Netznutzungskosten steigen um 0,3 Rappen pro Kilowattstunde (+3.7 %), wobei dieser Anstieg durch höhere Kosten für die Abgeltung der Vorliegernetze sowie allgemeine Kostensteigerungen für Unterhalt und Betrieb des EWS-Stromnetzes bedingt ist.
Eine Kostensenkung ist bei den Systemdienstleistungen (SDL) zu verzeichnen, die zur Stabilisierung des Schweizer Stromnetzes beitragen. Diese Kosten sinken um 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Auch die Kosten für die Stromreserve sinken um 0,97 Rappen pro Kilowattstunde.
Der Grundpreis für die Netznutzung, der Leistungstarif für Geschäftskunden, der Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien (KEV), die Abgaben für den Gewässerschutz sowie die Konzessionsabgaben an die Gemeinwesen bleiben unverändert.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh (H4-Modell) bedeutet dies eine Einsparung von 7,42 Rappen pro Kilowattstunde (-21 %) oder rund 350 Franken pro Jahr.
Geschäftskunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 150’000 kWh (C3-Modell) sparen rund 23 Prozent, was einer jährlichen Ersparnis von rund 11’000 Franken entspricht.
Anpassung von Hoch- und Niedertarifzeiten
Der verstärkte Ausbau von Photovoltaikanlagen in Europa führt dazu, dass im Sommer um die Mittagszeit viel Strom zur Verfügung steht. EWS will mit der Anpassung der Tarifzeiten einen Anreiz bieten, diesen Solarstrom tagsüber gezielter zu nutzen.
Deshalb passt EWS jeweils im Sommerhalbjahr (April bis September) die Hoch- und Niedertarifzeiten an. Der Niedertarif gilt künftig von 12:00 bis 15:00 Uhr und von 24:00 bis 06:00 Uhr. In der übrigen Zeit gilt der Hochtarif. Diese Anpassung soll den Kunden einen Anreiz geben, ihren Stromverbrauch in die günstigeren Zeiten zu verlagern. Zusätzlich kann EWS in den Niedertarifzeiten die Boiler im Netzgebiet laden, so dass gleichzeitig der Solarstrom genutzt werden kann. Dadurch erwartet EWS eine Senkung der Beschaffungskosten, was allen Kunden durch niedrigere Tarife zugutekommt. Im Winterhalbjahr bleiben die Hoch- und Niedertarifzeiten unverändert: Niedertarif von 22.00 bis 07.00 Uhr, übrige Zeit Hochtarif.
Mit dieser Neuregelung der Hoch- und Niedertarifzeiten reagiert EWS auf die Auswirkungen der Energiewende. Weitere Massnahmen werden folgen mit dem Ziel, den Stromverbrauch in Zeiten zu verlagern, in denen Strom im Überschuss vorhanden ist. Es soll sich für den Kunden lohnen, sich entsprechend flexibel zu verhalten. (ews)