Erste Teilmenge der Wasserkraftreserve für kommenden Winter beschafft

Die erste Runde der Ausschreibung für die Wasserkraftreserve für den Winter 2023/2024 wurde am 25.05.2023 abgeschlossen. In der ersten Teilausschreibung haben Gebote im Umfang von 165 Gigawattstunden (GWh) einen Zuschlag erhalten. Die beschaffte erste Teilmenge liegt innerhalb der von der ElCom vorgesehenen Bandbreite zur Beschaffung einer Wasserkraftreserve von insgesamt 400 GWh +/- 133 GWh. Die Kosten der ersten Tranche werden 27 Mio. EUR betragen.
25.05.2023

Das ist eine Medienmitteilung der ElCom – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder

 

Bei der von Swissgrid durchgeführten ersten Ausschreibung für die Wasserkraftreserve wurden insgesamt 135 Gebote mit total 673 GWh von unterschiedlichen Anbietern eingereicht. Die ElCom hat entschieden, Angeboten mit insgesamt 165 GWh den Zuschlag für die Vorhaltung der Wasserkraftreserve zu geben. Damit liegt die beschaffte Menge im Rahmen der vorab bestimmten Eckwerte für die Teilausschreibungen. Insgesamt wird ein Gesamtvolumen von 400 GWh mit einer Toleranz von +/- 133 GWh anvisiert. Parallel zum Ausschreibungsprozess erstellte Analysen zeigen, dass sich die Kosten für die beschaffte Teilmenge im Umfang von 27 Mio. EUR durch die Preiserwartungen am Strommarkt erklären lassen. Daraus resultiert ein Durchschnittspreis von 162.6 EUR/MWh für die zugeschlagene Menge Energie.

Mit der nun beschafften Teilmenge ist ein erster Schritt getan, um eine Gesamtreserve zur Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen zu bilden. Die Beschaffung in Tranchen soll dazu beitragen, das Kostenrisiko durch allfällige Preisausschläge am Markt zu minimieren. Während es bei einer einzigen Ausschreibung sein könnte, dass der Zuschlag in einer Phase besonders hoher Preise erfolgt, wird durch die Verteilung auf mehrere Zeitpunkte dieses Preisrisiko reduziert.

Die Ausschreibung erfolgt gemäss der bundesrätlichen Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV). Mit der Wasserkraftreserve soll gegen Winterende eine allfällige Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können.

Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der beschafften Teilmenge einhergehenden Kosten von 27 Mio. EUR für die Vorhaltung werden genauso wie die Kosten der kommenden Ausschreibungsrunden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer Stromkonsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen

Die Energie soll vom 1. Februar 2024 bis zum 13. Mai 2024 vorgehalten werden. Mitte Mai wurde als Ende der Vorhalteperiode aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Ab dann sollten die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Die Eckwerte der Wasserkraftreserve sind in Form einer Weisung publiziert, die auf der Webseite der ElCom einsehbar ist. Auch ein Faktenblatt mit Fragen und Antworten zur Erläuterung für Medien und Öffentlichkeit steht auf der Webseite der ElCom zur Verfügung. (elcom)