ElCom erlässt angepasste Teilverfügung in Tarifprüfungsverfahren

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat in Zusammenhang mit einer Untersuchung über die Netznutzungs- und Energietarife 2009 und 2010 eine neue Teilverfügung erlassen. Repower wird diese Verfügung sorgfältig prüfen und über allfällige weitere Schritte entscheiden.
09.04.2020

Wie Repower am 24. Oktober 2018 mitgeteilt hatte, erliess die ElCom im Rahmen einer Untersuchung über die Netznutzungs- und Energietarife 2009 und 2010 eine Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife. Der Untersuchung konnte entnommen werden, dass Repower 2009/2010 keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Gemäss ElCom hat Repower sogar nicht die vollen Kosten auf die Kunden in der Grundversorgung überwälzt. Allerdings war strittig, ob Kraftwerke, Beteiligungen und Langfristverträge, die Repower für ihren nationalen und internationalen Energiehandel bereitgestellt hat, mit in die Berechnungen der Tarife der Grundversorgung eingerechnet werden müssen oder nicht. Gegen diese Verfügung hat Repower beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Am 28. Juni 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgehalten, dass es in der Hauptsache die Auffassung der ElCom stützt und die Angelegenheit in einem Nebenpunkt zur Neubeurteilung an die ElCom zurückweist.

Am 4. September 2018 hat Repower beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erhoben, weil eine höchstrichterliche Klärung dieser offenen Grundsatzfrage in den Augen von Repower von allgemeinem Interesse ist. Am 8. Oktober 2018 hat das Bundesgericht entschieden, dass es nicht auf die Beschwerde eintreten wird. Damit musste sich die ElCom erneut mit dem Thema befassen und hat nun am 6. April 2020 eine neue Teilverfügung erlassen. Diese wird Repower wieder sorgfältig prüfen und gegebenenfalls über weitere Schritte entscheiden. (repower)