Das ist eine Medienmitteilung des UREK-S – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Kommission hat die Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Einrichtung einer Stromreserve (24.033) einstimmig angenommen. Sie ist überzeugt, dass eine Stromreserve für die Schweiz unverzichtbar ist. Angesichts der essenziellen Bedeutung der Stromversorgung für die Gesellschaft braucht es eine solche Versicherungslösung, falls der Markt die Stromversorgung nicht mehr sicherstellen kann. Die Kommission unterstützt die Beschlüsse des Nationalrates in den wesentlichen Punkten, beantragt aber auch verschiedene Anpassungen. Diese betreffen unter anderem das auf einer Reduktion des Stromverbrauchs beruhende Element der Stromreserve. Für diese «verbrauchsseitige Reserve» hatte der Nationalrat zwei Modelle vorgeschlagen, die parallel zur Anwendung gekommen wären. Die Kommission schlägt nun ein Konzept vor, das die Vorteile beider Modelle kombiniert. So soll die verbrauchsseitige Reserve auf einem marktwirtschaftlichen Mechanismus beruhen, der auch ohne direkte staatliche Intervention eine Reduktion des Stromverbrauchs garantiert, sobald die Strompreise ein gewisses Niveau übersteigen. Die Entschädigung für die Bereitschaft, an diesem Mechanismus teilzunehmen, soll mit Ausschreibungen ermittelt werden, so dass die verbrauchsseitige Reserve möglichst günstig bereitgestellt werden kann.
Entlastung für stromintensive Unternehmen
Die Kommission unterstützt auch den Entscheid des Nationalrates, stromintensiven Unternehmen eine Rückerstattung der Kosten für die Stromreserve zu ermöglichen, und möchte diese Möglichkeit erweitern. Sie schlägt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, bereits ab einer Stromintensität von 10 % (Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung) die Erstattung der gesamten Kosten zu erlauben, ab 5 % Stromintensität soll eine teilweise Erstattung möglich sein. Die Kommission will damit die Regelung an diejenige zur Rückerstattung des Netzzuschlages zur Förderung der erneuerbaren Energien angleichen und einen Wettbewerbsnachteil für energieintensive Branchen vermeiden.
Keine zusätzliche Förderung der Wärme-Kraft-Koppelung
Im Gegensatz zum Nationalrat lehnt es die Kommission hingegen einstimmig ab, eine finanzielle Förderung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen) im Energiegesetz zu verankern. Sie betont, dass die Vorlage für WKK-Anlagen die Möglichkeit schafft, sich an der Stromreserve zu beteiligen. Eine weitergehende Förderung solcher Anlagen würde aus Sicht der Kommission keine effiziente Verwendung der Fördermittel für erneuerbare Energien darstellen und ist daher nicht angezeigt.
Zudem schlägt die Kommission eine Anpassung bei der Entschädigung für die obligatorische Teilnahme an Wasserkraft-Reserve vor. Betreiber von Speicherwasserkraftwerken ab einer bestimmten Grösse sind verpflichtet, Wasser für die Stromreserve zurückzubehalten. Die Kommission spricht sich mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten dafür aus, dass die Entschädigung der Betreiber deren Eigentumsrechte stärker berücksichtigt und sich zudem an den Eigenheiten der einzelnen Wasserkraftwerke orientieren soll.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat einstimmig ein Postulat mit dem Titel «Potential von Power-to-X für die Versorgungssicherheit» (25.3022) eingereicht. Sie möchte den Bundesrat damit auffordern, zu prüfen, welche Rolle diese Technologie zukünftig für die Stromversorgung der Schweiz spielen könnte. Die Motionen «Ostral 1. Belohnung von Stromeffizienzmassnahmen als Versicherung gegen allfällige Stromkontingentierung» (22.3342), «Ostral 2. Eine Strommangellage mit marktwirtschaftlichen Mechanismen effizient bekämpfen» (22.3260) und «Durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC), der die Netznutzungstarife bestimmt, gemäss den Empfehlungen des Gutachtens der IFBC 2021 überprüfen» (22.4025) lehnt die Kommission einstimmig ab.
Die Kommission hat am 13. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)