Das ist eine Medienmitteilung der UREK-N – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N), die Klimafonds-Initiative (25.022) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksinitiative verlangt, dass deutlich mehr öffentliche Gelder für den Schutz von Klima und Biodiversität bereitgestellt werden. Dafür soll ein staatlicher Investitionsfonds geschaffen werden, in den jährlich Bundesmittel in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts fliessen würden. Die Ausgaben sollen nicht der Schuldenbremse unterstellt sein. Aus Sicht der Kommission steht ein solcher Staatsfonds im Widerspruch zur bisherigen Klimapolitik, die aus verschiedenen Ansätzen wie Lenkungsabgaben, Verboten und Geboten, freiwilligen Zielvereinbarungen sowie Fördermassnahmen besteht. Auch wenn das aktuelle System noch effizienter gestaltet werden kann, scheint die Kombination verschiedener Finanzierungsquellen auch für die Zukunft der beste Weg, um die Herausforderungen im Bereich Klima anzugehen. Die grundsätzliche Diskussion zum Instrumentenmix möchte die Kommission im Rahmen der bundesrätlichen Vorlage zur Klimapolitik der 2030er Jahre führen.
Die Kommission betont, dass der geforderte Staatsfonds den Bundeshaushalt übermässig belasten und zu einer hohen Verschuldung führen würde, was sie ablehnt. Die Kommission hält fest, dass der Bund heute bereits über 2 Milliarden Franken pro Jahr in den Klima-, Energie- und Biodiversitätsbereich investiert. Ihrer Ansicht nach wäre es ineffizient, die klimapolitischen Massnahmen hauptsächlich über Bundesmittel zu finanzieren. Insbesondere würden hohe Mitnahmeeffekte die Wirksamkeit schmälern. Ausserdem werde das Verursacherprinzip zu wenig beachtet.
Die Kommissionsminderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Sie ist überzeugt, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten der geforderten Investitionen weit übersteigen würden. Weiter unterstreicht die Minderheit, dass Fördermassnahmen verglichen mit anderen Instrumenten wirksam sind und eine hohe Akzeptanz geniessen. Zudem würde ein staatlicher Investitionsfonds zusätzliche private Investitionen auslösen und damit die Transformation zu Netto-Null Treibhausgasemissionen entscheidend vorantreiben.
Kein Gegenvorschlag zur Klimafonds-Initiative
Mit 21 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt es die Kommission ab, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Eine Minderheit beantragt, den Bundesbeschluss an die Kommission zurückzuweisen und ihr den Auftrag zu erteilen, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten mit dem Ziel, alle Treibhausgasemissionen auf Schweizer Staatsgebiet gemäss Verursacherprinzip mit einer Abgabe zu belegen.
Rodungsersatz mit Aufwertungsmassnahmen in bestehenden Waldflächen
Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Kommission der Motion Würth 24.3983 («Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz») zugestimmt. Mit einer Änderung des Waldgesetzes soll ermöglicht werden, den Rodungsersatz künftig qualitativ zu leisten und bestehende Waldflächen zugunsten der Natur aufzuwerten. Mit der Massnahme soll ein Ausweg geschaffen werden, damit beim Rodungsersatz in Gebieten von hohem Nutzungsdruck bestehendes Kulturland geschont werden kann. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie ist der Überzeugung, das bestehende Waldgesetz biete bereits ausreichend Flexibilität, um bei Interessenkonflikten verhältnismässige Lösungen zu finden.
Sicherung von Deponieraum für Holzaschen über 2025 hinaus
Mit 13 zu 12 Stimmen stimmt die Kommission der Motion Stark 24.4064 ohne Änderungen zu. Diese fordert, dass das Deponieren aller Arten von Holzaschen auch künftig – und nicht nur bis Ende 2025 – erlaubt bleibt, solange keine alternativen Verwertungspfade zur Verfügung stehen. Damit will die Kommission drohenden Entsorgungsengpässen vorbeugen und die ressourcenschonende Nutzung erneuerbarer Holzenergie fördern.
Keine WKK-Förderung im Rahmen der Stromreserve
Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, die Förderung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen) aus der Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve, 24.033) zu streichen. Sie schliesst sich damit dem Beschluss des Ständerates an. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es nicht sinnvoll, die beschränkten Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien für Anlagen einzusetzen, die in erster Linie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zumindest in der näheren Zukunft. Die Minderheit möchte an dieser Förderung festhalten, dabei aber vorschreiben, dass die geförderten Anlagen bis 2040 zu 82 % und bis 2050 zu 100 % mit erneuerbarem Gas betrieben werden.
Rückwirkung zulassen für Abgeltungen an PFAS-Sanierungen
Mit 15 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten (25.440). Für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die mit PFAS-haltigen Löschschäumen belastet sind, sollen Abgeltungen aus dem VASA-Fonds auch rückwirkend möglich sein. Das sieht das Umweltschutzgesetz bereits für andere Verunreinigungen vor, damit die Sanierungen rasch vorangetrieben werden können.
Die Kommission hat am 12. und 13. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)