Die kantonalen Behörden bestätigen die Rechtmässigkeit des Windparkprojekts auf dem Montagne de Tramelan

Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) bestätigt die Rechtmässigkeit des Windparkprojekts auf dem Montagne de Tramelan. Die Gemeinden Tramelan und Saicourt sowie die BKW begrüssen den Entscheid der kantonalen Behörden, dank dem dieses Projekt weiterverfolgt werden kann, das den Energiestrategien der Region, des Kantons und des Bundes vollständig entspricht.
31.07.2019

Der positive Entscheid bestätigt den Beschluss des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welches das Windparkprojekt im Juni 2016 genehmigt hatte. Er zeigt auch, dass das von den Stimmberechtigten angenommene Projekt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Am Abstimmungswochenende vom 8. und 9. September 2015 hatten 60 Prozent der Stimmbevölkerung in Tramelan und Saicourt dem Projekt zugestimmt.

Der Standort des geplanten Windparks gilt gemäss dem Richtplan Windenergie für den Berner Jura und den Kanton Bern als vorrangig und bietet zahlreiche Vorteile. In seinem Entscheid weist das Rechtsamt der Justizdirektion (RA-JGK) sämtliche Beschwerden der beiden Beschwerdenführer zurück. Dieser wichtige Schritt zeigt, dass das von engagierten Partnern aufgegleiste Projekt auf dem richtigen Weg ist. Die Gemeinden Saicourt und Tramelan sowie die BKW freuen sich, den Windpark nun gemeinsam realisieren zu können. Die Bauarbeiten können im Herbst 2019 oder im Frühling 2020 aufgenommen werden, sofern die Gegner nicht beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Die BKW will in den Bau des Windparks auf dem Montagne de Tramelan rund 35 Millionen Franken investieren. (bkw)