Die Energiewende erreicht die Basler Heizungen

CO2-Emissionen reduzieren? Ja! Aber wie? Der neu erlassene Energierichtplan des Kantons Basel-Stadt liefert klare Antworten zur künftigen Wärmeversorgung. Die Energieversorgerin IWB zeigt auf, was das konkret für den Liegenschaftsbesitzer bedeutet.
08.04.2020

Neue Öl- und Gasheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen zugelassen. So gibt es das Energiegesetz im Kanton Basel-Stadt vor. Das Ziel ist klar: Die CO2-Emissionen müssen deutlich sinken. Den Weg dorthin zeigt der vom Regierungsrat per 17.03.2020 erlassene und nun publizierte Energierichtplan. Er konkretisiert das Energiegesetz für die Wärmeversorgung des Basler Gebäudeparks. Als Planungsinstrument liefert er klare Antworten und zeigt, wo welche erneuerbaren Energieträger vorzugsweise zu nutzen sind.

Welches ist das richtige Heizsystem für meine Liegenschaft? Wann soll ich mir Gedanken über einen Ersatz machen? Diese Fragen muss jeder Hausbesitzer mit Berücksichtigung des Energierichtplans für sich selbst beantworten. Unterstützung bekommt er dabei von der Basler Energieversorgerin IWB. Sie übernimmt beim Umbau der Wärmeversorgung im Kanton Basel-Stadt eine wichtige Rolle.

IWB gibt nun einen ersten Einblick, wo künftig ein Anschluss an das Fernwärmenetz oder einen Nahwärmeverbund möglich ist, und wo andere erneuerbare Heizungslösungen wie beispielsweise Wärmepumpen oder Pelletheizungen zum Einsatz kommen können. Bis Mitte 2020 wird IWB die strategische Planung für den umfangreichen Ausbau des Fernwärmenetzes und der Nahwärme-Gebiete gemeinsam mit dem Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt ausarbeiten. Liegenschaftsbesitzer sollen dann von IWB einen weitergehenden Überblick zum Fernwärme-Leitungsbau und zu Anschlussmöglichkeiten oder alternativen Energiequellen erhalten. Die sogenannte Dekarbonisierung der Wärmeversorgung nimmt in Basel Fahrt auf. Die Rheinstadt und ihre Energieversorgerin IWB wollen ihrer Vorreiterrolle in Energiefragen einmal mehr gerecht werden. (iwb)