Die Elektra senkt die Strompreise 2025

Tiefere Kosten der Energiebeschaffung, der Systemdienstleistungen von Swissgrid und der Winterstromreserve erlauben es der Genossenschaft Elektra, Jegenstorf, den Strompreis eines durchschnittlichen Haushalts um 3.2 Rappen zu senken.
30.08.2024

Das ist eine Medienmitteilung der Elektra, Jegenstorf – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Tieferer Strompreis der Grundversorgung

«Dass wir nach zwei Jahren mit stark gestiegenen Strompreisen unsere Preise für 2025 um 3.2 Rappen pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe in der Grundversorgung senken können, ist sehr erfreulich», sagt Michel Gasche, Geschäftsführer der Elektra. Der nationale und internationale Energiemarkt hat sich weiter beruhigt. Das heisst, dass sowohl die Kosten für die Energiebeschaffung wie auch die Systemdienstleistungen von Swissgrid und die Winterstromreserve gesunken sind. 

Weil sich die Eigenproduktion auf die sommerlastige Photovoltaik beschränkt, ist die Elektra bei der Beschaffung vom Strommarkt abhängig. «Mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie konnten wir für das nächste Jahr tiefere Kosten erzielen. Das macht den grössten Teil der Preissenkung aus», erklärt Michel Gasche. 

Die Swissgrid senkt die Tarife für allgemeine Systemdienstleistungen. Seit 2024 tragen Stromkonsument*innen auch die Kosten für die Winterstromreserven. Diese Kosten, darunter Wasserkraftreserve und Reservekraftwerke, sinken 2025 um 0.97 Rappen pro Kilowattstunde. Die Netzkosten der Elektra steigen leicht an, da sie laufend in den Ausbau des Netzes und in die Installation von Smart Metern investiert.

Mit dieser Preissenkung wird ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh pro Jahr (ElCom-Kategorie H4) im Elektra-Versorgungsgebiet rund 135 Franken sparen.

Rückliefertarif für Solarstrom

Das neue Stromgesetz, das am 9. Juni 2024 deutlich angenommen wurde, sieht eine schweizweite Harmonisierung des Rückliefertarifs, also der Einspeisevergütung z.B. für Solarstrom von Stromproduzent*innen, vor. Für die Elektra bedeutet das einen Systemwechsel. Die Elektra wird den Rückliefertarif 2025 bekannt geben, sobald die Verordnung zur neuen Gesetzgebung vorliegt. (elektra)