Die BKW senkt 2026 die Stromtarife in der Grundversorgung

Die BKW senkt per 1. Januar 2026 erneut den Stromtarif in der Grundversorgung. Wie bereits im Vorjahr profitiert die Kundschaft von gesunkenen Energie- und Netznutzungskosten. Neu kommt ein gesetzlich vorgeschriebener Messtarif hinzu, der die Kosten für die Messung des Strombezugs separat ausweist.
14.08.2025

Das ist eine Medienmitteilung der  BKW – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden (ElCom-Verbrauchskategorie H4) und dem Standard-Produkt Energy Blue sinkt per 1. Januar 2026 der Gesamtpreis für Strom der BKW um rund 3.40 Franken pro Monat respektive um 40 Franken pro Jahr (-3.15 Prozent). Generell hängt die tatsächliche Reduktion vom individuellen Verbrauchsverhalten ab. 

Die Stromrechnung der grundversorgten Kundinnen und Kunden setzt sich aus dem Energietarif, dem Netznutzungstarif, den Abgaben an Bund, Kantone und Gemeinden sowie neu einem Messtarif zusammen. Dieser Messtarif war bisher Teil des Netznutzungstarifs.

Energietarife sinken um 0.5 Rappen pro Kilowattstunde
Ab dem 1. Januar 2026 reduziert die BKW die Energietarife in der Grundversorgung um 0.5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Weil die BKW ihre Kundschaft in der Grundversorgung überwiegend mit Strom aus eigenen Kraftwerken versorgt, orientieren sich die Tarife primär an den Produktionskosten dieser Anlagen. 
2024 war reich an Niederschlag und daher ein sehr gutes Jahr für die Wasserkraftwerke. In der Folge sanken die Produktionskosten. Diese Kostenreduktion gibt die BKW nun an ihre Kundschaft weiter.

Leichter Rückgang auch bei den Netznutzungstarifen
Auch der Netznutzungstarif, der für Betrieb und Unterhalt der Stromnetze erhoben wird, sinkt im kommenden Jahr leicht. Die anrechenbaren Kosten für Netzinfrastruktur und Messung gehen insgesamt um 0.3 Prozent zurück, obwohl die BKW jährlich rund 160 Millionen Franken in eine sichere und moderne Netzinfrastruktur und in den flächendeckenden Einbau von Smart Metern investiert.

Gründe für die tieferen Kosten sind die Senkung des so genannten WACC (Satz, mit dem das in der Netzinfrastruktur gebundene Kapital verzinst wird) sowie eine Tarifreduktion der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, die das Höchstspannungsnetz betreibt. Zudem hat die Swissgrid per 1. Januar 2026 eine Tarifreduktion bei den allgemeinen Systemdienstleistungen um 0.28 Rp./kWh bekanntgegeben.

Im Gegenzug steigen die Abgaben, welche die Swissgrid im Auftrag des Bundes weiterverrechnet und die ebenfalls im Netznutzungstarif enthalten sind. So werden ab 2026 neu solidarisierte Kosten von 0.05 Rp./kWh zur Finanzierung von Netzverstärkungen und als Überbrückungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie erhoben. Auch die Kosten für die Stromreserve steigen um 0.18 Rp./kWh.

Messkosten werden neu separat ausgewiesen
Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Kosten für das Messen der Stromflüsse aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und als eigene Tarifkomponente ausgewiesen werden. Durch diesen neuen Messtarif werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet.

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4'500 kWh ergibt sich durch die Anpassung der Tarifbestandteile «Netznutzung» und «Messtarif» eine Ersparnis von 0.4 Rp./kWh.

In den meisten Gemeinden 27.7 Rappen pro Kilowattstunde
Zusammengefasst resultiert aus all diesen Veränderungen eine Senkung des Strompreises um 0.9 Rp./kWh oder 3.15 Prozent. Der Preis pro Kilowattstunde Strom liegt 2026 damit bei 27.7 Rappen bei einer Gemeindeabgabe von 1.5 Rp./kWh. Dies trifft auf den Grossteil der Haushalte im Versorgungsgebiet der BKW zu.

Die Zusammensetzung der drei BKW-Stromprodukte Energy Blue, Energy Green und Energy Grey bleibt grösstenteils unverändert. Neu wird der geförderte Strom in die Produkte integriert. Geförderter Strom stammt aus Anlagen, die von einer kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) profitieren. Der Anteil des geförderten Stroms im Verhältnis zur gesamten abgesetzten Strommenge in der Grundversorgung wird 2026 bei etwa 6 Prozent liegen.

Weitere Informationen zu den Stromtarifen in der Grundversorgung der BKW im Jahr 2026 sind unter www.bkw.ch/tarife nachzulesen. (bkw)