Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
In den Anhängen der Energieeffizienzverordnung werden die Anforderungen an die Energieeffizienz diverser elektrischer Geräte geregelt. Sie werden regelmässig an das EU-Recht angepasst, um die Anforderungen in der Schweiz parallel zur EU zu steigern. Neu werden insbesondere Effizienzanforderungen für Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets eingeführt. Im Bereich der Fahrzeuge gibt es Anpassungen bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz in der Werbung. Zudem wird die Anrechnung von Biogas bei der Energieetikette und den CO2-Emissionsvorschriften aufgehoben. Die Anpassungen bei den Fahrzeugen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.
In der Rohrleitungs- und Rohrleitungssicherheitsverordnung werden die Kriterien für die Anwendung der Regeln der Technik und der Sicherheitsvorschriften den Besonderheiten von Wasserstoff angepasst. Zudem werden die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen in Bezug auf die Nutzung von Wasserstoff geklärt. Weiter werden zur Stärkung der Cybersicherheit verbindliche Minimalstandards zum Schutz der Infrastrukturen im Bereich der Gasversorgung eingeführt.
In der Kernenergieverordnung wird festgelegt, dass der Inhaber einer Betriebsbewilligung für Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie für Forschungs-, Unterrichts- und Nullleistungsanlagen alle 10 Jahre eine umfassende systematische Sicherheitsbewertung erstellen muss. (bfe)