CKW erhält zusätzliche Entschädigung für Anlagen des Übertragungsnetzes

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat über die regulatorischen Werte für die bereits 2013 erfolgte Überführung der Übertragungsnetzanlagen von CKW an Swissgrid verfügt. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Entschädigung, die sich mit einem einmaligen Effekt von rund CHF 30 Mio. positiv auf das Unternehmensergebnis von CKW im Geschäftsjahr 2020/21 auswirken wird.
23.02.2021

Swissgrid ist seit Anfang 2013 Eigentümerin des schweizerischen Übertragungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen. Die komplexe Überführung der Anteile von CKW am Schweizer Höchstspannungsnetz erfolgte zunächst zu provisorischen Werten. Der definitive Wert der einzelnen Anlagen konnte damals aufgrund noch offener Verfahren nicht abschliessend ermittelt werden. Die nun erlassene Verfügung der ElCom legt die bis dato noch offenen regulatorischen Werte der einzelnen Anlagen per Ende 2012 fest. Daraus ergeben sich die finalen Entschädigungen für die nach Stromversorgungsgesetz enteigneten Anlagen.

Implikationen auf die Jahresrechnung 2020/21

CKW erwartet, dass die Verfügungen in Rechtskraft erwachsen. Die zusätzliche Entschädigung wird sich mit rund CHF 30 Mio. positiv auf das Unternehmensergebnis im Geschäftsjahr 2020/21 auswirken. CKW begrüsst, dass damit die Verfahren um die Entschädigung des Übertragungsnetzes definitiv abgeschlossen sind. (ckw)