Bundesverwaltungsgericht schafft Rechtssicherheit

Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) ist verpflichtet, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu beliefern. Diese Energie ist teilweise gratis und teilweise zu definierten, günstigen Konditionen zu liefern. EKW hat dazu ihr Stromverteilnetz gratis zur Verfügung zu stellen.
09.12.2019

Unklar war bislang, ob EKW ihr Netz auch dann gratis zur Verfügung stellen muss, wenn die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen. Deshalb hat EKW die zuständige Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gebeten, diese Frage zu klären. Nach aufwendiger Prüfung kam die ElCom im September 2018 zum Schluss, dass EKW die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben darf, sofern die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen.

Die Konzessionsgemeinden haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den ElCom-Entscheid durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht kommt nun ebenfalls zum Schluss, dass EKW die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben darf.

Die Konzessionsgemeinden beschafften während der letzten sechs Jahre den Grossteil ihres Energiebedarfs auf dem freien Markt. EKW wird nun für die Lieferung dieser Energie das gesetzlich vorgeschriebene Netznutzungsentgelt in Rechnung stellen, sobald der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig ist. Vorher haben beide Parteien die Möglichkeit, den Entscheid durch das Bundesgericht überprüfen zu lassen. Unabhängig davon haben die Konzessionsgemeinden entschieden, ab dem Jahr 2020 den gesamten Energiebedarf von EKW zu beziehen, so dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts für die künftigen Energielieferungen ohne Bedeutung bleibt. (ekwstrom)