Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Energiekrise im Sommer 2022 – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine und Produktionsausfälle in Frankreich – führte zu extremen Preissprüngen an den Strombörsen. Schweizer Stromunternehmen mussten kurzfristig hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen. Daraus resultierende Liquiditätsengpässe hätten die Versorgungssicherheit gefährden können. Deshalb trat am 1. Oktober 2022 das FiREG in Kraft. Es ist bis am 31. Dezember 2026 befristet und ermöglicht bei Bedarf eine temporäre Liquiditätsunterstützung der Schweizer Stromunternehmen durch den Bund. Erstmals aktiviert wurde dieser Rettungsschirm im Herbst 2022 durch ein Gesuch der Axpo Holding AG: Der Bund gewährte dem Unternehmen einen Kreditrahmen im Umfang von 4 Milliarden Franken, den die Axpo bis zu dessen Aufhebung im Dezember 2023 allerdings nie beansprucht hat.
Um die Strombranche in Zukunft widerstandsfähiger zu machen und volkswirtschaftliche Risiken für die Schweiz zu verhindern, soll das FiREG ab 2027 durch eine umfassende Regulierung abgelöst werden. Dazu gehört das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE), das vom Parlament in der Frühlingssession 2025 verabschiedet wurde.
Vorlage zu den Anforderungen an systemkritische Unternehmen wird überarbeitet
Mit einer Änderung des Stromversorgungsgesetzes sollten ergänzend zum BATE für systemkritische Energieversorgungsunternehmen auch neue Vorgaben zu Organisationsstruktur, Risikomanagement sowie Mindestanforderungen an Liquidität und Eigenkapital eingeführt werden. Die Vernehmlassung vom März bis Juni 2024 hat gezeigt, dass neue Regelungen zwar unbestritten sind, die vorgeschlagenen Massnahmen aber insbesondere den Kantonen und den betroffenen Stromunternehmen zu weit gehen. So stossen die Mindestanforderungen an Liquidität und insbesondere an Eigenkapital auf grossen Widerstand. Kritisiert wurde unter anderem, dass solche Anforderungen Investitionen hemmen und damit die Versorgungssicherheit gefährden könnten.
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Vorlage zu überarbeiten und ihm die entsprechende Botschaft bis Ende 2025 vorzulegen. Die ursprünglich geplanten Anforderungen an Eigenkapital, Liquidität und Verschuldung sollen vorerst nicht umgesetzt werden. Neu sollen systemkritische Stromunternehmen aber umfassende Auskunftspflichten gegenüber der ElCom erfüllen – unter anderem zu Risikomodellen und -szenarien. Zudem müssen sie regelmässig über ihre Liquiditäts-, Eigenkapital- und Verschuldungssituation berichten. Auch die Erstellung von Notfallplänen für versorgungskritische Ereignisse wird künftig verpflichtend. Im Sinne der vom Parlament überwiesenen Motion Herzog «Eingrenzung der volkswirtschaftlichen Risiken von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft» wird das UVEK zudem allfällige Vorgaben zur Liquidität und Eigenkapital erneut vertieft prüfen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung und das weitere Vorgehen zur Ablösung des FiREG wird es den Bundesrat Mitte 2026 informieren.
Vernehmlassung: FiREG soll bis Dezember 2031 verlängert werden
Da die übergangslose Ablösung des FiREG durch die notwendige Überarbeitung der Vorlage zu den Anforderungen an systemkritische Unternehmen und die Abklärungen zu den Liquiditäts- und Eigenkapitalvorgaben zeitlich nicht mehr möglich ist, soll die Geltungsdauer des FiREG um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Entsprechend werden die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen weiterhin eine jährliche Bereitstellungspauschale entrichten müssen. Mit dem Ziel die Verlängerung der Vorlage lückenlos per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen, resultiert eine verkürzte Vernehmlassung von zwei Monaten bis zum 14. Juli 2025. (bfe)