Bundesrat überweist Botschaft zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Die Revision soll die Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze weiter beschleunigen.
21.05.2025

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind heute zwischen 50 und 80 Jahre alt. Die technische Lebensdauer dieser Leitungen (Übertragungsnetz) beträgt rund 80 Jahre. Ein Grossteil dieses Übertragungsnetzes muss deshalb in den nächsten Jahren erneuert werden. Das Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung den Anforderungen der zunehmenden Elektrifizierung unserer Energieversorgung sowie dem Wechsel von einer zentralen auf eine zunehmend dezentrale Stromproduktion zu genügen. Das führt zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die heute oftmals viele Jahre dauern. Das kann zu Engpässen im Netz führen, welche Kosten bei Produzenten und Endverbrauchern verursachen. Die neuen Regelungen machen eine Revision des Elektrizitätsgesetzes notwendig. Dadurch können Stromnetze rascher ausgebaut und so den steigenden Anforderungen gerecht werden.

In der Vernehmlassung, die von Juni bis Oktober 2024 dauerte, sind 126 Stellungnahmen eingegangen, die zu Anpassungen der Vorlage geführt haben.

Die wichtigsten Neuregelungen

Sachplanverfahren für bisherige Trassees fällt weg: Künftig braucht es für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr. Dies entlastet die Behörden und bringt mehr Planungssicherheit für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid für Sanierungs- und Ersatzprojekte im Übertragungsnetz.

Vorrang für Übertragungsnetze: Anlagen des Übertragungsnetzes sind gemäss geltendem Recht von nationalem Interesse. Neu soll das Interesse an der Realisierung solcher Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Ausnahmen von diesem Vorrang sind im Gesetz aufgeführt, zum Beispiel Biotope von nationaler Bedeutung. In jedem Einzelfall muss nach wie vor eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Diese kann ergeben, dass die Schutz- und Raumplanungsinteressen die Interessen einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung überwiegen.

Ausdehnung auf Verteilnetze: Neu enthält die Vorlage eine beschleunigende Massnahme für das Verteilnetz. Der Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone wird wesentlich vereinfacht, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Dadurch entfällt die Standortevaluation. Damit wird ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber aus der Vernehmlassung umgesetzt.

Schnellerer Entscheid der Leitbehörde: Auf Ablehnung stiess der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Verzicht auf ein formelles Differenzbereinigungsverfahren, falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz kommt. Die überarbeitete Regelung sieht nun vor, dass innert 30 Tagen ein Bereinigungsversuch vorgenommen werden muss. Wird dabei zwischen der Leit- und der Fachbehörde keine Einigung erzielt, entscheidet die Leitbehörde, unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist. Dies und weitere Vorgaben an die Kantone und an die Gerichte sollen die Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren beschleunigen.

Frühzeitige Koordination bei Planung: Die Koordination der Netzplanung wird verbessert, indem raumplanerische Aspekte in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden. So kann das Optimierungspotential für das Stromnetz rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Das spart Kosten, verbessert die Qualität der Netzinfrastruktur und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Weitere Anpassungen

Freileitungsgrundsatz fällt weg: Auf den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Freileitungsgrundsatz im Übertragungsnetz wird verzichtet. Der Grossteil der Kantone sowie alle Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen lehnen diesen Grundsatz ab.

Zusätzliche Beschleunigung: Zu möglichen Anpassungen auf Verordnungsstufe, die ebenfalls zu einer Beschleunigung beitragen können, hat der Bundesrat bis zum 24. März 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese wird zurzeit ausgewertet. Es handelt sich um Massnahmen, die unabhängig von der Gesetzesvorlage und gestützt auf bereits in Kraft stehenden Gesetzesbestimmungen umgesetzt werden können. (bfe)