Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Der Energiechartavertrag (ECT) ist ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor inklusive Zusatzprotokoll zur Förderung der Energieeffizienz zwischen derzeit 45 Staaten sowie der EU und EURATOM als eigenständige Mitglieder. Der 1998 in Kraft getretene ECT wurde bisher nie revidiert. Mit der Modernisierung soll er an veränderte Herausforderungen bezüglich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit, die aktuelle Praxis von Investitionsschutzabkommen und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden.
Für die Schweiz von grossem Interesse
Für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit sind für die Schweiz die internationale Zusammenarbeit, sowie internationale Regeln für den Handel, den Transit und den Schutz von Energieinvestitionen von grossem Interesse. Schweizer Unternehmen und Fonds investieren im Energiebereich fast ausschliesslich in der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dies mehrheitlich in Kraftwerke, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Auch investieren internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz in Energieinfrastrukturen im Ausland.
Die bestehende Charta enthält die Möglichkeit, Regulierungen im öffentlichen Interesse zu treffen, sofern gewisse Bedingungen wie zum Beispiel die Nicht-Diskriminierung erfüllt sind. Mit dem modernisierten ECT wird das Regulierungsrecht weiter gestärkt. Zudem werden neuere völkerrechtliche Abkommen zum Umwelt- und Klimaschutz wie das Pariser Klimaübereinkommen und die daraus ergehenden Rechte und Pflichten für die Unterzeichnerstaaten explizit erwähnt.
Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten plant Verbleib im ECT
Im November 2022 hatte der Bundesrat den modernisierten ECT zur Kenntnis genommen und ihn genehmigt. An der darauffolgenden Energiecharta-Konferenz wurde die Genehmigung des ECT jedoch nicht traktandiert, da eine Minderheit von EU-Staaten die Zustimmung der EU im Rat der EU blockiert hatte. Im Mai 2024 einigten sich Rat und Parlament der EU dazu, dass EU und EURATOM aus dem ECT aussteigen. Die Mitgliedsstaaten sollen aber unilateral entscheiden, ob sie im ECT verbleiben und der Modernisierung zustimmen wollen.
Ausgetreten sind inzwischen Deutschland, Frankreich, Polen, Luxemburg und Slowenien. Portugal, Spanien, Niederlande und UK haben ihren Austritt notifiziert. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten wie auch die weiteren Vertragsparteien planen aber, im ECT zu verbleiben und den modernisierten ECT an der Energiecharta-Konferenz vom 3. Dezember 2024 zu genehmigen. Der Bundesrat hat die Vertretenden der Schweiz ermächtigt, dem Vertrag ebenfalls zuzustimmen. (bfe.admin)