Bundesrat startet Vernehmlassung zur Verlängerung der Winterreserveverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Vernehmlassung zur Verlängerung der Winterreserveverordnung bis Ende 2030 eröffnet. Die Verlängerung ermöglicht, die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke zu verlängern bis die Stromreserve im Stromversorgungsgesetz geregelt ist und neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Juni 2025.
07.03.2025

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2023 hatte die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) eine thermische Reservekraftwerkskapazität von mindestens 400 Megawatt ab dem Jahr 2025 empfohlen. Um die thermische Reserve gesetzlich zu verankern, hatte der Bundesrat im März 2024 die Vorlage für die Stromreserve (Anpassung des Stromversorgungsgesetzes) ans Parlament überwiesen. Die Beratungen dazu sind noch im Gang.

Versorgungssicherheit durch Reservekraftwerke gewährleisten

Seit Anfang 2023 ist die Winterreserveverordnung in Kraft, um das erhöhte Risiko einer Energiemangellage zu mindern und die Energieversorgung im Winter zu stärken. Sie regelt die thermischen Stromreserven (Reservekraftwerke und Notstromgruppen) und ist bis Ende 2026 befristet. Auf dieser Grundlage wurden die bestehenden Reservekraftwerke Birr, Monthey und Cornaux sowie Notstromgruppen bis Ende April 2026 unter Vertrag genommen. Danach sollen sie durch neue Reservekraftwerke abgelöst werden. Die Abklärungen mit potenziellen Betreibern sind noch im Gang. Es zeigt sich aber, dass eine zeitlich nahtlose Ablösung nicht realistisch ist. Ab Frühling 2026 wird damit eine Lücke bei der thermischen Stromreserve entstehen. Eine Verlängerung der Verträge der bestehenden Reservekraftwerke und Notstromgruppen wird deshalb nötig.

Finanzierung der Verlängerung

Die allfällige Verlängerung der bestehenden, bis 2026 befristeten Verträge mit den drei bestehenden Reservekraftwerken und den Notstromgruppen bis 2030 wird basierend auf den gegenwärtigen Kosten zu geschätzten zusätzlichen Kosten von rund 386 Millionen Franken führen. Darin enthalten sind die Bereitstellungskosten sowie Sanierungsmassnahmen bei den Notstromgruppen wie Partikelfilter und Synchronisierungseinrichtungen. Das Parlament soll im Rahmen der Botschaft zum Nachtragskredit II/2025 über einen entsprechenden Zusatzkredit entscheiden. Dieser ist gegenfinanziert, da die entstehenden Kosten der Stromreserve über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt werden. Sie werden für die Jahre 2027-2030 maximal rund 0,18 Rappen pro Kilowattstunde mehr bezahlen müssen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh entspricht dies rund 8 Franken pro Jahr. (bfe)