Bundesrat setzt Planungskorridor für Hochspannungsleitung in Graubünden fest

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 einer Änderung des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL-Objektblatt 701.1) zugestimmt. Damit legt er den Planungskorridor für den Ersatz der bestehenden 220 Kilovolt (kV) Übertragungsleitung zwischen dem Marmorerasee und dem Unterwerk Tinizong im Kanton Graubünden durch eine neue 220 kV Freileitung fest. Swissgrid, die Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes, kann nun das Bauprojekt ausarbeiten.
20.12.2024

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Hochspannungsleitung zwischen Löbbia und Tinizong wurde in den 1950er-Jahren für einen Betrieb mit 220 kV ausgebaut. Der Abschnitt von Marmorera bis Bivio wurde bereits 2003 durch einen Neubau ersetzt. In den nächsten Jahren erreicht nun der rund neun Kilometer lange Leitungsabschnitt zwischen dem Unterwerk Tinizong und dem Marmorerasee (SÜL-Objektblatt 701.1) das Ende seiner technischen Lebensdauer und muss ersetzt werden. Die Leitung ist für den Abtransport der im Bergell produzierten elektrischen Energie (Kraftwerke Löbbia und Castasegna) unabdingbar. Der Bedarf und die Notwendigkeit für den Ersatz der Leitung ist damit gegeben. Der neue Leitungsabschnitt besteht aus einem 220 kV-Strang der Swissgrid sowie einem 150 kV-Strang des Verteilnetzes der Repower AG.

Für dieses kleinräumige Vorhaben kommt aufgrund der Struktur des Tales mit seinen flankierenden Gebirgsketten einzig der bezeichnete Raum für eine sinnvolle Leitungsführung in Frage. Auf eine formelle Festsetzung des Planungsgebietes durch den Bundesrat konnte deshalb verzichtet werden. Stattdessen wurde das von der Gesuchstellerin vorgeschlagene Planungsgebiet vom Bundesamt für Energie verbindlich festgelegt.

Mehrere Varianten geprüft

Für den Planungskorridor führte eine Begleitgruppe bestehend aus Vertretungen des Bundes, des Kantons, von Umweltorganisationen und der Projektantin eine vertiefte Prüfung von vier Korridoren im Planungsgebiet durch. Darunter waren zwei Freileitungskorridore (je östliche und westliche Talflanke), ein Korridor mit einer Teilverkabelung sowie eine Variante mit einem Seekabel bzw. mit einem mit der Julierstrasse gebündelten Kabel und einem Kabel im bestehenden Wasserstollen des Kraftwerks Tinizong. Diese Variante wurde aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Risiken verworfen. Der Freileitungskorridor Rona Ost erwies sich als die geeignetste Variante, die aus technischer und wirtschaftlicher Sicht entscheidende Vorteile gegenüber dem Korridor mit Teilverkabelung hat. Letzterer könnte zwar den Ortsbildschutz von Mulegns marginal verbessern, bringt jedoch gewichtige Nachteile für den Betrieb und die Verfügbarkeit, eine schlechtere Ökobilanz sowie deutliche höhere Kosten.

Die Anhörung im Kanton Graubünden sowie die Mitwirkung der Bevölkerung wurden zwischen April und Juni 2024 durchgeführt. Gemäss dem Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) wurde das SÜL-Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt, das Vorhaben räumlich ausreichend abgestimmt und der Planungskorridor zweckmässig festgesetzt.

Weitere Verfahrensschritte

Swissgrid kann nun das Bauprojekt ausarbeiten. Darin wird die konkrete Leitungsführung festgelegt. Das Bauprojekt wird im Rahmen eines ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens geprüft. Die Leitung kann erst gebaut werden, wenn der Plangenehmigungsentschied (Baubewilligung) rechtskräftig ist. (bfe)