Bundesrat muss zur Auflösung von Zielkonflikten Stellung nehmen

Laut den Energieperspektiven 2050+ und gemäss der langfristigen Klimastrategie des Bundesrates soll die Schweiz bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen (Netto-Null-Ziel bis 2050). Dazu muss die Stromproduktion aus Wasserkraft und Photovoltaik stark ausgebaut werden. Dies bewirkt aber Zielkonflikte innerhalb des Umweltbereichs. Der Bundesrat muss deshalb in der Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» konkrete Wege aufzeigen, wie diese Zielkonflikte gelöst werden können.
16.02.2021
Medienmitteilung Die Gebirgskantone

Eine Treibhausgasreduktion auf Netto-Null bis 2050 zieht einen erhöhten Strombedarf nach sich. Auch bei Umsetzung einschneidender Effizienzmassnahmen rechnet der Bund im Szenario «ZERO Basis», welches dem Netto-Null-Ziel unterlegt ist, mit einem Zuwachs des Stromverbrauchs von 23 TWh. Insgesamt soll der Strombedarf im Jahre 2050 zu 53 Prozent aus Wasserkraftstrom und zu 34 Prozent aus Photovoltaik-Anlagen stammen. Im Vergleich zur Energiestrategie 2050 sind somit die Zuwachsziele für die Wasserkraft und die Photovoltaik noch deutlich ambitionierter.

Wasserkraft: Ausbau von rund 12 TWh nötig

Die Stromproduktion aus Wasserkraft beträgt heute durchschnittlich 36,6 TWh pro Jahr. Die Energie- und Klimastrategien des Bundes sehen bis 2050 einen Ausbau der Wasserkraft auf 45 TWh vor. Dies entspricht einem Plus von 8,4 TWh. Darin nicht eingerechnet sind die Produktionseinbussen bei den bestehenden Kraftwerken von etwa 4 TWh, welche aus der Einhaltung der Umweltvorschriften resultieren. Der nötige Netto-Zubau bis 2050 beläuft sich damit auf über 12 TWh. Damit wird klar: Die Nutzung der Wasserkraft leistet heute und in der Zukunft einen entscheidenden Beitrag an die Erreichung der Energie- und Klimaziele der Schweiz. Zudem ist sie für die Versorgungssicherheit unabdingbar, denn nur ihre Speicherfähigkeit und Flexibilität garantiert ein funktionierendes Zusammenspiel mit der volatilen Photovoltaik. Entsprechend soll die Wasserkraft auch im Jahr 2050 mehr als die Hälfte der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion abdecken. Umgekehrt führt sie zu Eingriffen in die Gewässer und Lebensräume. Folglich entsteht zwischen den Massnahmen zur Erfüllung der Energie- und Klimaziele und den gesetzlichen Vorschriften im Umweltschutz im Umweltschutz ein Zielkonflikt. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) fordert den Bundesrat auf, in seiner Botschaft zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» aufzuzeigen, wie er die Zielkonflikte zwischen den Energie- und Klimazielen einerseits und dem Umweltschutz andererseits lösen will.

Ausbau der Photovoltaik: Ohne Grossanlagen im Gebirge nicht zu schaffen

Dasselbe gilt auch im Bereich der Photovoltaik. Im Jahre 2050 sollen 34 TWh/Jahr aus inländischen Photovoltaikanlagen stammen. Dies sind 32 TWh mehr als heute. Damit auch der Photovoltaikstrom seinen Anteil zur Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr leisten kann, sind PV-Grossanlagen im Gebirge nötig, die effizienter sind als im Tal. Auch dies wird Konflikte mit dem Landschaftsschutz nach sich ziehen.

Konkrete Antworten nötig

Die Energieperspektiven 2050+ und der Klimastrategie zeigen, dass es im Bereich der erneuerbaren und einheimischen Stromproduktion noch zusätzliche Anstrengungen braucht. Die Herausforderungen wurden bisher offensichtlich unterschätzt. Es ist zu begrüssen, dass diese Fehleinschätzung nun korrigiert wird. Dazu gehört aber auch, dass dieses Mal konkrete und realistische Wege zur Zielerreichung aufgezeigt werden. Dazu gehören insbesondere auch Massnahmen zum Erhalt und Ausbau der Wasserkraft und eine rasche Lösung der Zielkonflikte in der Energie-, Klima- und Umweltpolitik. Andernfalls bleiben die Energie- und Klimastrategien blosses Wunschdenken. (rkgk)