Bundesrat genehmigt eine Statutenänderung der Swissgrid

Der Bundesrat hat am 24. November 2021 eine Statutenänderung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt. Die Änderung hat eine Anpassung des ordentlichen und des bedingten Aktienkapitals der Gesellschaft zum Gegenstand.
24.11.2021

Das ist eine Medienmitteilung des BFE  – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Wie in den Jahren zuvor nimmt die Swissgrid AG erneut eine Änderung ihrer Statuten vor. Die Ursache liegt in der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Anlagen des Übertragungsnetzes auf die Swissgrid AG zu übertragen.

Dieser Pflicht kamen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen in den letzten Jahren mittels einzelner Sacheinlagen nach. Im Gegenzug erhielten sie für 30% des Wertes der Sacheinlage Aktien der Swissgrid AG und für 70% des Wertes eine Darlehensforderung. Der Wert der Sacheinlagen und des Unternehmens wurde jeweils provisorisch bestimmt. Wie unter den Beteiligten schon zu Beginn dieses Prozesses vereinbart wurde, werden die massgebenden Werte nun definitiv festgelegt. Daraus ergeben sich geringfügige Verschiebungen im ordentlichen und im bedingten Aktienkapital der Gesellschaft.

Nachdem nunmehr alle Eigentumsübertragungen abgeschlossen sind, dient die diesjährige Statutenänderung der definitiven Bewertungsanpassung aller Sacheinlagen. Es handelt sich somit um den letzten Schritt in diesem Prozess.

Änderungen der Statuten der Swissgrid AG müssen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom Bundesrat genehmigt werden. (bfe)