Bundesrat auferlegt den KKW-Betreibern unnötige und volkswirtschaftlich schädliche Zusatzkosten

BKW prüft rechtliche Schritte gegen die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung. Die vom Bundesrat verabschiedete Änderung der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) bürdet den Kernkraftwerk-Betreibern zusätzliche Fondsbeiträge in Millionenhöhe auf – ohne Sicherheitsgewinn, über Jahrzehnte gebunden und ohne Rückerstattungsmöglichkeit bei Überdeckung der Fonds. Dieser Entscheid schadet der Volkswirtschaft: Die Mittel fehlen den Firmen beim Umbau des Schweizer Energiesystems, den die Stimmberechtigten beschlossen haben. Allein für das Kernkraftwerk Mühleberg müssen Mehrbeiträge von rund 100 Millionen Franken geleistet werden. Die BKW bestätigt den im September erhöhten Ausblick für das operative Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres.
06.11.2019

An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat eine Änderung der  Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) verabschiedet. Die BKW begrüsst zwar, dass der Bundesrat den pauschalen finanziellen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent streicht. Sie kann aber nicht nachvollziehen, weshalb die Landesregierung die kalkulatorische Realrendite für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds von 2 auf 1,6 Prozent senkt. Die durchschnittlichen Realrenditen beider Fonds liegen seit ihrer Gründung deutlich über 2 Prozent (Stilllegungsfonds: 3,78 Prozent, Entsorgungsfonds: 2,94 Prozent per Ende 2018). Beide Fonds sind zudem gut auf Kurs: Ende 2018 lagen sie zusammen rund 150 Millionen CHF über dem aktuellen Sollwert. Per Ende September 2019 betrug die Jahresrendite der Fonds über 10 Prozent.

Negative Auswirkungen auf geplante Investitionen

Mit der Revision der SEFV auferlegt der Bundesrat der BKW unnötige Reservezahlungen allein für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) von rund 100 Mio. Franken. Damit wird Geld blockiert, welches für Investitionen in die Energiezukunft der Schweiz dringend benötigt wird. Insbesondere reduzieren sich auch die für die Weiterentwicklung der Schweizer Stromproduktion vorgesehen Mittel im Umfang der vom Bundesrat beschlossenen Reservezahlungen. Dies kann Auswirkungen auf Investitionen für geplante Wasserkraftprojekte wie das Triftkraftwerk oder die Erhöhung der Grimselstaumauer haben. Die BKW ist von dieser Revision besonders betroffen, weil sie die zusätzlichen Reservezahlungen aufgrund der Stilllegung des KKM bis 2022 leisten muss. Bei Kernkraftwerken mit einer längeren Laufzeit erstrecken sich diese Zahlungen über einen längeren Zeitraum.

Zusätzlich verschärft wird diese Senkung der Realzinsen, weil der Bundersrat gleichzeitig die Rückerstattung von überschüssigen Fondsmitteln auf Jahrzehnte hinaus verbietet. Faktisch kommt dies einer Enteignung der KKW-Betreiber gleich. Die BKW erwägt rechtliche Schritte gegen diese Massnahme. Sie bedauert, dass der Bundesrat die zahlreichen in der Vernehmlassung geäusserten Vorbehalte gegen die Revision nicht berücksichtigt hat.

BKW bestätigt finanziellen Ausblick

Die Änderung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung wird die Jahresrechnung 2019 der BKW mit einem Sondereffekt im Umfang eines tieferen zweistelligen Millionenbetrags belasten. An der im September kommunizierten Erhöhung des Ausblickes (operatives Ergebnis von 350 - 370 Mio. Franken) hält die BKW fest. (bkw)