BKW und Gemeinde Tramelan leiten Verfahren für Weg- und Durchleitungsrechte ein

Die BKW benötigt für den Bau des Windparks «Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier» Weg- und Durchleitungsrechte von Grundstückseigentürmern. Da es trotz langer Verhandlungen bisher zu keiner Einigung mit drei verbleibenden Eigentümern kam, leiten die BKW und die Gemeinde je ein Verfahren zur Gewährung der erforderlichen Rechte ein. Zeitgleich wird das ESTI-Plangenehmigungsverfahren zur erforderlichen elektrischen Erschliessung des Windparks gestartet. Die BKW bleibt optimistisch, dass der Windpark wie geplant realisiert werden kann.
25.11.2024

Das ist eine Medienmitteilung von BKW – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Trotz einer gültigen Baubewilligung, die seit November 2023 vorliegt, verzögert sich das Windparkprojekt «Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier» immer wieder. In den letzten Monaten hat die BKW nach einer Lösung mit drei verbleibenden Grundstückseigentümern zum Erwerb von Weg- und Durchleitungsrechten gesucht, leider ohne Erfolg. Die Hintergründe: Um Leitungen zur Erschliessung der Windturbinen in den Boden verlegen zu können, benötigt die BKW Dienstbarkeitsverträge mit den Grundstückseigentümern.

Gleiches gilt für Strassen im Gebiet der geplanten Turbinen: Diese müssen für den Bau verstärkt und leicht verbreitert werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten für die Weg- und Durchleitungsrechte eine marktübliche Entschädigung.

Verfahren zur Gewährung der Rechte und zur Genehmigung der elektrischen Erschliessung

Da bisher trotz intensiver Verhandlungen keine Einigung mit drei der betroffenen Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, leiten die BKW und die Gemeinde je ein Verfahren zur Gewährung der erforderlichen Durchleitungs- und Wegrechte ein. Es handelt sich hierbei um die reine Gewährung von Nutzungsrechten. Die Bodenflächen verbleiben im Besitz der heutigen Grundstückseigentümer und können nach den Bauarbeiten weiterbewirtschaftet werden. Die BKW strebt auch während den Verfahren eine einvernehmliche Lösungsfindung mit den Grundstückseigentümern an.

Die Verfahren zur Gewährung der Rechte werden gleichzeitig mit dem Plangenehmigungsverfahren des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI ausgelöst. Dieses Verfahren ist gemäss dem Elektrizitätsgesetz des Bundes für den elektrischen Teil von Energieerzeugungsanlagen zwingend.

Des Weiteren hat ein Anwohner ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht eingereicht. Trotz aufschiebender Wirkung des Revisionsgesuchs für die betreffende Turbine verzögert sich nach jetzigem Stand die Realisierung des Windparks dadurch nicht wesentlich.

BKW bleibt zuversichtlich

Die Planung für die Realisierung des Windparks, der aus sechs Turbinen bestehen wird und bis zu 26 Gigawattstunden erneuerbaren Strom pro Jahr erzeugen soll, geht trotz Verzögerungen weiter. Robert Itschner, CEO der BKW, bleibt zuversichtlich und sagt: «Der Windpark ist ein bedeutendes Vorhaben für die künftige Energieversorgung der Region und ein wichtiges Zeichen für den Ausbau der Windkraft in der Schweiz. Wir sind optimistisch, dass wir mit Unterstützung der Gemeinden und der Bevölkerung dieses wichtige Projekt bald realisieren können.» (bkw)