Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien

Die aktuell vorliegende Beschleunigungsvorlage ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Nicht berücksichtigt in der Vorlage, die sich aktuell in der Vernehmlassung befindet, bleiben jedoch materielle Probleme, die auch künftig zu Verzögerungen und Blockaden führen werden.
17.05.2022

Das ist eine Medienmitteilung von aeesuisse  – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder

 

 

Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist die Bereitstellung von grossen Mengen an erneuerbarer Energie, der Ausbau von Speicherkapazitäten sowie die Bereitstellung von Netzen unabdingbar. Dies bedingt deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen.

«Die aktuell mehrstufigen Bewilligungsverfahren für Energieprojekte sind – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen – unverhältnismässig komplex», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Die oftmals schlicht zu langen Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen, Netze und Speicher stünden im Widerspruch zu einer zielstrebigen Umsetzung der Energiewende, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 mit grosser Mehrheit beschlossen hat.

«Die aeesuisse begrüsst daher die Bestrebungen des Bundesrats, das Verfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen und gleichzeitig zu vereinfachen, explizit», so Batzli. Darüber hinaus seien aber weitere Massnahmen nötig. Diese müssten unter anderem bei der Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzung ansetzen. Weiter seien auch flankierende Änderungen des materiellen Rechts zwingend. Die in der Vorlage angeregte Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau der Solarenergie, unterstützt aeesuisse klar.

In der aktuellen Stellungnahme zur Beschleunigungsvorlage weist aeesuisse weiter darauf hin, dass nicht wie aktuell vorgesehen nur explizit auf Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Wasserkraft und Windenergie fokussiert werden darf. Vielmehr muss das Potenzial aller Anlagen zur Produktion wie auch zur Speicherung von erneuerbaren Energien koordiniert erschlossen werden. Weiter darf der Umstand, dass sich die Vorgaben des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Gründen auf die bedeutendsten Energieprojekte beschränken, nicht dazu führen, dass andere Projekte zurückgestellt oder in der Güterabwägung benachteiligt werden. (aeesuisse)