Anrechenbare Energiekosten: ElCom schafft Klarheit

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat mittels Verfügung die von CKW anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung für die Geschäftsjahre 2009/10 bis 2012/13 festgelegt. Damit kommt das seit Ende 2011 laufende Kostenprüfungsverfahren zum Abschluss. Dies wirkt sich positiv auf das Jahresergebnis 2019/20 der CKW aus.
29.09.2020

CKW hat schon vor der definitiven Klärung durch die ElCom die anrechenbaren Gestehungskosten rückwirkend neu berechnet und sowohl 2020 als auch 2021 eine Sonderreduktion auf die Energietarife gewährt. Damit hat sie die von der ElCom nun verfügten Kostenkürzungen vorausschauend bereits kompensiert.

In der Verfügung anerkennt die ElCom in verschiedenen Teilbereichen die von CKW angewandte Methodik. Damit erhöht sich die Sicherheit in der Auslegung der regulatorischen Vorgaben für die Zukunft deutlich.

CKW löst Rückstellungen von rund 40 Mio. Franken auf

CKW akzeptiert die Verfügung und nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das langjährige Verfahren nun bereinigt und abgeschlossen ist. Die in diesem Zusammenhang gebildeten Rückstellungen sind somit nicht mehr notwendig und werden aufgelöst. Das wirkt sich mit rund 40 Mio. Franken positiv auf das Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2019/20 aus. Der vollständige Jahresbericht 2019/20 wird am 9. Dezember 2020 kommuniziert. (ckw)