Anpassung des ewz-Tarifs für Ersatzenergie

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Anpassung des Tarifs Ersatzenergie. Dieser gilt für die Belieferung von Kundinnen und Kunden, welche die Möglichkeit des Netzzugangs beansprucht haben, jedoch keinen gültigen Liefervertrag besitzen.
04.11.2020

Den Tarif Ersatzenergie führte das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) 2018 nach der teilweisen Öffnung des Strommarkts ein. In diesem Tarif wird die Lieferung von Energie an Kundinnen und Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden geregelt, die weder nach einem Energieliefervertrag noch in der Grundversorgung von ewz beliefert werden. In den Tarif Ersatzenergie kommen Kundinnen und Kunden oft dann, wenn ein Energielieferant wegen Zahlungsverzug einen Vertragsabschluss ablehnt oder den Vertrag kündigt. Um die Versorgung sicherzustellen, muss ewz als Verteilnetzbetreiber gemäss Bundesgesetzgebung eine Ersatzversorgung zur Verfügung stellen und verrechnet dafür den Tarif Ersatzenergie.

Aufgrund von Änderungen bei der Förderung der Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen auf Bundesebene und einer verkürzten Kündigungsfrist für den Wechsel des Energielieferanten müssen der Produktbeschrieb, das heisst die Zusammensetzung des gelieferten Stroms, die Kündigungsfrist sowie der Preis der Ersatzenergie angepasst werden. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die entsprechende Anpassung des Tarifs Ersatzenergie. (ewz)