74 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammten 2018 aus erneuerbaren Energien

2018 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 74% (2017: 68%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und zu rund 8% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17% stammten aus Kernenergie und knapp 3% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 6% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (2017: 16%). Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2018.
17.02.2020

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden jährlich erhoben und auf stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2018. Für die Stromkennzeichnung gilt zum ersten Mal die Pflicht zur Volldeklaration. Dies bedeutet, dass Strom unbekannter Herkunft, so genannter Graustrom, nur noch in Ausnahmefällen und bis zum Lieferjahr 2020 zulässig ist. Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann erstmals Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und muss nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst werden. Dies ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz bei den Stromlieferungen.

  • 66% des im Jahr 2018 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2017: 60.5%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 76% (2017: 80%) in der Schweiz produziert.
  • 17.3% (2017: 15.1%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (36%). Die gelieferte Kernenergie stammte mit 99.8% (2017: 93.6%) fast ausschliesslich aus der Schweiz.
  • 6.3% (2017: 16.1%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Mit der Einführung der Volldeklaration seit Januar 2018 sind nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig mit Ausnahme von mehrjährigen Lieferverträgen, die vor dem 1. November 2017 abgeschlossen wurden (für sie gilt eine Übergangsfrist bis zum Lieferjahr 2020). Wie erwartet hat der Anteil der nicht überprüfbaren Energieträger durch die Volldeklaration abgenommen. Stromintensive Unternehmen beschaffen neu so genannte Ersatznachweise für Strom aus fossilen und nuklearen Quellen aus europäischen Kraftwerken, für welche keine regulären Herkunftsnachweise ausgestellt werden (siehe oben).
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 7.2% (2017) auf 7.85% im Jahr 2018. Davon wurden rund 91% in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch das Einspeisevergütungssystem (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2018 gelieferte Strom aus Abfällen (0,95%) und fossilen Energieträgern (1.7%), wobei letztere vor allem über die Ersatznachweise importiert wurden. (bfe)