Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Bis Ende Mai 2024 waren beim BFE 4 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 1,6 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise im Jahr 2023 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.
In den letzten Tagen hat das BFE den Gesuchstellern ihren Anspruch auf Marktprämie per Verfügung mitgeteilt, wobei diese Verfügungen erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist rechtskräftig werden. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.
Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2023 erhalten 2 Empfänger. Dies für insgesamt 2 Grosswasserkraftwerke, die 129 Millionen Kilowattstunden des produzierten Stroms 2023 unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 1,3 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 1,0 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.
Weitere Informationen zur Marktprämie 2024 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2025 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten. (bfe.admin)