Lagebericht
- Die Energieversorgung der Schweiz ist derzeit sichergestellt. Die Stromversorgung ist aktuell gewährleistet.
- Der Füllgrad der Speicherseen befindet sich im langjährigen Mittel.
- Der Bund hat für den Winter 2023/24 eine Wasserkraftreserve im Umfang von 400 GWh beschafft. Weitere Kapazität soll hinzukommen.
Aktuell
07.09.2023 – Umfrage zu zyklischen Netzabschaltungen in der Wirtschaft
Im Fall einer gravierenden Strommangellage kann der Bundesrat als letzte Bewirtschaftungsmassnahme zyklische Netzabschaltungen anordnen. Die Verordnungen sehen vor, dass VNB das Stromnetz in einem Teilnetzgebiet jeweils für vier Stunden abschalten und danach wieder für vier oder acht Stunden einschalten – und diesen Vorgang wiederholen.
Um einen täglichen Informationsaustausch der Wirtschaft beispielsweise für den Zahlungsverkehr zu ermöglichen, wurde von Interessenvertretern vorgeschlagen, täglich ein Zeitfenster zu öffnen, in dem alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz mit Strom versorgt sind.
Damit OSTRAL ihre Vorbereitungen langfristig im Interesse der Wirtschaft optimieren kann (in Abstimmung mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung), führte sie im Juni und Juli eine entsprechende Umfrage bei Wirtschaftsverbänden durch.
Die Umfrage wurde in der Zwischenzeit ausgewertet und brachte spannende Erkenntnisse darüber, was aus Sicht der Wirtschaft wichtig ist. Sie machte aber auch die Heterogenität gewisser Bedürfnissen deutlich.
Der VSE hat die Umfrage-Resultate dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung zur Kenntnis gebracht, welches diese in ihre laufenden Arbeiten einbringen wird. Sobald es entsprechende Entscheide gibt, wird das BWL darüber informieren.
Ungeachtet der konkreten Massnahmen und Entscheide haben wir über diese Umfrage ein weiteres Mal festgestellt, dass die Sensibilisierung in der Wirtschaft sehr hoch ist.
Weitere Meldungen
06.07.2023 – Bund sichert sich weitere Wasserkraftreserven
In der zweiten Teilausschreibung für die Wasserkraftreserve im Winter 2023/2024 wurden weitere 152 Gigawattstunden (GWh) gesichert, wie die ElCom mitteilt. Die Kosten für diese zweite Tranche betragen 23 Mio. EUR. Die im Mai beschaffte erste Teilmenge im Umfang von 165 GWh hatte 27 Mio. EUR gekostet. Die Beschaffungsmenge der ersten beiden Ausschreibungen liegt damit bereits in der von der ElCom vorgesehenen Bandbreite der Reserve von insgesamt 400 GWh +/- 133 GWh. Eine weitere Ausschreibungsrunde ist bis Ende September geplant.
27.06.2023 – Lösung für Multisite-Verbraucher und Handel mit Kontingenten
Für die Kontingentierung von Multisite-Endverbrauchern – Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzgebieten – und dem Handel mit Kontingenten hat der Bund einen wichtigen Schritt gemacht und erste Entscheide getroffen.
Die Lösung, welche für den nächsten Winter gilt, basiert auf der Eigenverantwortung der Grossverbraucher. Sie müssen ihre Handelstätigkeiten und Lastverschiebungen strukturiert dokumentieren und für Stichproben vorweisen. Die einzelnen Verkäufe resp. Käufe von Kontingenten brauchen aber keine Freigabe durch OSTRAL. Zwecks Nachvollziehbarkeit erhalten alle Kontingente einen eindeutigen Identifikator, der beim Handel angegeben werden muss. Eine zentrale Koordinationsstelle überwacht die Prozesse, die Verteilnetzbetreiber werden Stichproben durchführen müssen.
Über die detaillierten Konzepte, Abläufe und Modalitäten wird das BWL im Herbst informieren.
14.03.2023 – Abrufordnung der Winterreserve festgelegt
Die Winterreserve setzt sich aus einer Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden Reserve in Form von thermischen Reservekraftwerken und gepoolten Notstromgruppen zusammen. Die ElCom hat nun Abrufordnungen für das Zusammenspiel der unterschiedlichen Reserveelemente festgelegt. Diese unterscheidet sich je nach Verfügbarkeit, Umweltschutzaspekten und Effizienz. Differenziert wird auch nach Zeitpunkt (frühe oder späte Phase im Winter). Operativ ist die Swissgrid zuständig, um die Abrufung der Winterreserve abzuwickeln.
03.03.2023 – Angepasste Massnahmen im Fall einer Strommangellage: Bund hält an Kontingentierung für alle Grossverbraucher fest
Der Bund hat die Vernehmlassung zu den Massnahmen für den Fall einer Strommangellage ausgewertet. Zu diesen gehören Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Kontingentierungen und Netzabschaltungen. Die Massnahmen sind in Verordnungsentwürfen festgehalten und würden im Krisenfall auf die dann bestehende Krisensituation ausgerichtet. Das Bewirtschaftungskonzept wurde in Zusammenarbeit mit der Branche und OSTRAL von langer Hand vorbereitet.
Der Bund hält an den Grundprinzipien des Bewirtschaftungskonzepts fest: In der Vernehmlassung sei es auf Zustimmung gestossen. Einige Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge werden zwar aufgenommen, wie etwa die Temperaturvorschriften zu vereinfachen oder auf eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen zu verzichten. Dafür bleibt der Bund dem Grundsatz treu, dass alle Branchen in einer Strommangellage einen Beitrag leisten müssen. In der Pflicht stehen insbesondere die Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs verantworten. Damit hier gleich lange Spiesse für alle bestehen und Netzabschaltungen – als ultima ratio – oder ein flächendeckender Netzzusammenbruch verhindert wird, gibt es wie ursprünglich vorgesehen keine Ausnahmen von der Kontingentierung.
Erklärvideo: Das geschieht bei einer Strommangellage
Was Sie über die Energiekrise und eine Strommangellage wissen müssen
Wieso befindet sich Europa in einer Energiekrise?
Bereits Ende 2021 sorgten historisch niedrige Füllstände in den Gasspeichern Europas sowie diverse Kraftwerksausfälle und -abschaltungen für Knappheitssituationen, die auch die Marktpreise massiv ansteigen liessen. Der russische Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 verschärfte die bereits angespannte Versorgungssituation weiter und löste die Energiekrise aus. Russland reduzierte Gaslieferungen, die einen relevanten Teil der Energieversorgung Europas ausmachten, oder setzte diese zeitweise komplett aus. Darüber hinaus erlebte Europa in den Sommermonaten 2022 eine historische Trockenheit. All das erhöhte das Risiko einer Energiemangellage im Winter 2022/23. Da die Energiekrise anhält und die Schweiz im Winter zu einem guten Teil auf Energieimporte angewiesen ist, um den Verbrauch zu decken, bleibt das Risiko real.
Was ist eine Strommangellage und wie kann es dazu kommen?
Von einer Strommangellage spricht man, wenn die Nachfrage nach elektrischer Energie das Angebot während mehrerer Tage oder Wochen übersteigt. Eine Strommangellage kann grundsätzlich jederzeit eintreten. Vor allem im Winter ist das Risiko real und gross. Verschiedene Faktoren, die gleichzeitig oder auch nacheinander eintreten können, können zu einer Strommangellage führen. Ein mögliches Szenario wäre beispielsweise tiefe Pegelstände der Stauseen, gleichzeitig eingeschränkte Importmöglichkeiten aus Frankreich sowie der Ausfall eines Kernkraftwerks in der Schweiz. Einige Faktoren, wie zum Beispiel tiefe Pegelstände, können sich früh abzeichnen, andere, wie ein Kraftwerks-Ausfall oder eine Cyber-Attacke treten plötzlich auf. Aufgrund der gegenwärtigen Energiekrise und der im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine nicht mehr gesicherten Energie-Versorgungskanäle ist das Risiko aktuell höher einzuschätzen als vor dem Krieg.
Was tut der Bund, um das Risiko einer Strommangellage zu verringern?
Der Bund hat eine Serie von Massnahmen ergriffen, um das Risiko einer Mangellage zu reduzieren und die Stromversorgungssicherheit im Winter zu erhöhen: Schaffung einer Winterreserve (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen); Rettungsschirm für Stromunternehmen; Möglichkeit zur temporären Senkung der Restwassermengen; vorübergehende Möglichkeit zu Kapazitätserhöhungen des Übertragungsnetzes; Energiesparkampagne.
Was sind die Rollen des VSE und von OSTRAL in einer Strommangellage?
Der Bund hat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beauftragt, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen, und zwar schon lange vor der aktuellen Energiekrise. Der VSE hat dazu OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, ins Leben gerufen. Im «Normalzustand» sind die Aufgaben von OSTRAL vorbereitender Natur: Die Organisation optimiert und aktualisiert Prozesse, unterstützt Verteilnetzbetreiber und stellt sicher, dass Grossverbraucher auf eine Mangellage vorbereitet sind. OSTRAL ist eine reine Milizorganisation von Branche (also der Wirtschaft) und Bund. OSTRAL erlässt selbst keine Massnahmen, sondern setzt im Falle einer Strommangellage Massnahmen um, welche der Bundesrat beschlossen hat. Oder anders formuliert: OSTRAL entscheidet nicht, OSTRAL führt aus. Diese Massnahmen, die der Bundesrat basierend auf der VOEW in Kraft setzt, unterscheiden sich je nach Schweregrad der Mangellage.
Welche Massnahmen sind für eine Strommangellage vorgesehen?
OSTRAL unterscheidet vier Bereitschaftsgrade:
- Im Normalbetrieb spricht OSTRAL vom Bereitschaftsgrad 1. In dieser Phase – dem Normalzustand – überwacht die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage. Zeichnet sich eine Strommangellage ab, hat dies eine erhöhte Bereitschaft zur Folge. Die wirtschaftliche Landesversorgung alarmiert OSTRAL.
- Nun gilt Bereitschaftsgrad 2. Behörden und wirtschaftliche Landesversorgung appellieren in dieser Lage an die Bevölkerung, Strom zu sparen.
- In Bereitschaftsgrad 3 – der ausgerufen wird, falls die Sparappelle nicht oder zu wenig fruchten – beantragt der oder die Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung dem Bundesrat, dass entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft gesetzt werden.
- In Bereitschaftsgrad 4 setzt der Bundesrat die notwendigen Massnahmen (von Verbrauchseinschränkungen beziehungsweise Verboten von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen über Stromkontingentierungen (also eine Reduktion des Stromverbrauchs bei Stromgrossverbrauchern) bis zu rollierenden Netzabschaltungen (während denen periodisch kein Strom zur Verfügung stünde)) per Verordnung in Kraft, und die wirtschaftliche Landesversorgung beauftragt OSTRAL mit dem Vollzug dieser Massnahmen.
Existieren diese Verordnungen schon, und ist bekannt, welche Verbrauchseinschränkungen und Verbote drohen?
Sowohl die Verordnungen als auch mögliche Einschränkungen sind zu diesem Zeitpunkt in einem Entwurfsstadium vorhanden. Erst im Eintretensfall erlässt der Bundesrat auf dieser Basis definitive Verordnungen und Massnahmen zu Einschränkungen. Mögliche Einschränkungen und Verbote betreffen zahlreiche Bereiche, wie zum Beispiel eine maximale Waschtemperatur von 40° Celsius bei privaten Waschmaschinen, eine Reduktion der Öffnungszeiten von Geschäften oder das Ausschalten von Werbebeleuchtung zwischen 23 und 5 Uhr nachts. Eine Liste mit sämtlichen Einschränkungen kann hier eingesehen werden.
Wer informiert die Bevölkerung im Fall einer Strommangellage über die beschlossenen Massnahmen?
Im Fall einer Strommangellage informiert der Bund die Bevölkerung, analog der Covid19-Pandemie.