Der VSE begrüsst, dass die UREK-N in ihrer Detailberatung grösstenteils den Beschlüssen des Ständerates gefolgt ist: Wie der Ständerat anerkennt sie damit die Notwendigkeit, die Grosswasserkraft als Rückgrat unserer Stromversorgung zu unterstützen. Wasserkraft ist die mit Abstand bedeutendste einheimische Energiequelle. Mit der Energiestrategie 2050 erhält diese erneuerbare Energie in Zukunft eine noch grössere Bedeutung. Das vorgeschlagene Modell der UREK-N erscheint im Vergleich zur vom Ständerat beschlossenen Massnahme für Einzelfälle weniger bürokratisch und ohne grossen Aufwand umsetzbar. Der VSE begrüsst insbesondere, dass Betreiber von Wasserkraftanlagen, die ihre Produktion mit Verlust am Markt absetzen müssen, diskriminierungsfrei Unterstützung erhalten können.
Darüberhinaus begrüsst der VSE, dass die UREK-N dem Ständerat folgt und auf Effizienzvorgaben beim Stromverbrauch verzichten will. Der VSE begrüsst zudem, dass die UREK-N die Förderung der erneuerbaren Energien analog dem Ständerat zeitlich befristen möchte und bedauert, dass sie dem konsequenten Weg des Ständerats bei der Direktvermarktung und den Auktionen nicht gefolgt ist.