Ständerat spricht sich zaghaft für einen flexiblen Wasserzins aus

Der Ständerat hat sich knapp für eine gesetzliche Verankerung der Flexibilisierung des Wasserzinses ausgesprochen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst diesen Entscheid und unterstreicht, dass diese Flexibilisierung im Rahmen des neuen Marktdesigns zu konkretisieren ist. Daneben braucht es umgehend eine Entlastung der Wasserkraftproduktion. Diese Weichenstellung für eine wettbewerbsfähige Wasserkraft hat der Ständerat heute verpasst.
20.09.2018

Der Ständerat ist seiner Energiekommission (UREK-S) gefolgt – und hat sich für die gesetzliche Verankerung einer Flexibilisierung des Wasserzinses ausgesprochen. Damit ist ein erstes Zeichen für einen zeitgemässen Wasserzins gesetzt. «Der Wert der Ressource Wasser für die Stromproduktion wird heute am europäischen Strommarkt bestimmt. Der Wasserzins wird seit der Teilliberalisierung nicht mehr solidarisch von allen Endverbrauchern als Teil der Gestehungskosten getragen», betont Michael Frank, Direktor VSE. «Ein flexibles Modell ist nun zwingend gesetzlich zu verankern – als zukunftsfähige, markttaugliche und faire Lösung.» Die Diskussion über dieses Modell darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Der VSE begrüsst deshalb, dass der Ständerat seinen Willen signalisiert hat, dass diese Wasserzins-Neuregelung mit der Revision des StromVG und dem neuen Marktdesign einhergehen muss.


Nebst dem notwendigen Systemwechsel braucht es zudem dringend eine Entlastung der Wasserkraftproduktion. «Es kann nicht sein, dass der Wasserzins fast ein Viertel der durchschnittlichen Gestehungskosten ausmacht», so Frank. «Diese Abgabe muss deutlich sinken – sonst droht die Schweizer Wasserkraft als tragende Säule der Energiestrategie 2050 weiter an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu verlieren.»

Film: «50 Sekunden für eine starke Wasserkraft» 

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen fordert einen zeitgemässen Wasserzins:

  1. Es braucht eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und einem variablen, marktabhängigen Teil. Diese Flexibilisierung ist als Grundsatz per 1.1.2020 gesetzlich zu verankern.
  2. Eine langfristige Lösung der Wasserzinsfrage muss mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und dem künftigen Marktdesign einhergehen.
  3. Als Übergangslösung ab 2020 braucht es eine deutliche Entlastung der Wasserkraftproduktion. Die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich vorgesehenen 80 CHF/kWB stellen die Obergrenze dar.