Sistierung des RBG-Verfahrens erlaubt überlegtes Handeln

Die schweizerische Strombranche unterstützt den Entscheid von UVEK-Vorsteherin, Bundesrätin Doris Leuthard, den Prozess für die Rahmenbewilligungsgesuche der Ersatzkernkraftwerke in der Schweiz zu sistieren. Momentan herrscht noch keine Klarheit, was genau in den japanischen Kernkraftwerken vorgefallen ist und was die Gründe dafür sind. Energiepolitische Entscheidungen sollten dann gefällt werden, wenn eine sorgfältige und sachliche Analyse der Ereignisse vorgenommen werden kann.
14.03.2011

Die Schweizer Stromversorger bedauern die Auswirkungen der immensen Naturkatastrophe in Japan zutiefst. Die dadurch aufgetretenen Störfälle in den davon betroffenen japanischen Kernkraftwerken verfolgen sie genau. Noch ist jedoch unklar, was genau vorgefallen ist und wie sich die Situation entwickelt. Es ist daher zu früh, Rückschlüsse auf die Energiepolitik in der Schweiz zu ziehen und unüberlegte politische Forderungen aufzustellen. Das Erdbeben und der darauffolgende Tsunami sind Naturereignisse, die in unserem Land so nicht stattfinden können. Entsprechende Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der bereits hohen Erdbebensicherheit der fünf Schweizer Kernreaktoren sind daher nicht adäquat. Ebenso braucht es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine erneute Diskussion über die Haftpflicht. Das Kernenergiehaftpflichtgesetz wurde 2008 revidiert und entspricht den internationalen Normen. Des Weiteren bestätigt das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI Jahr für Jahr den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke in der Schweiz.


Um die Situation im vollen Lichte der Ereignisse beurteilen zu können, unterstützt die Strombranche daher den Entscheid von Bundesrätin Doris Leuthard, das RBG-Verfahren vorläufig zu sistieren. Für die ebenfalls von der UVEK-Vorsteherin angesetzte vorzeitige Sicherheitsüberprüfung der schweizerischen Kernkraftwerke durch das ENSI stellen die Kraftwerksbetreiber alle zur Verfügung stehenden Mittel bereit. (vse)