Revision der Energieverordnung: Der VSE fordert eine solidarische Aufteilung der Netzkosten

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Revision der Energieverordnung. Für die Branche besonders wichtig sind die Präzisierungen betreffend Eigenverbrauchsregelung für Produzenten. Positiv zur Kenntnis nimmt der VSE, dass der Bundesrat die von der Branche gestellte Forderung nach Einräumung einer angemessenen Umsetzungsfrist berücksichtigt hat. Gleichzeitig erinnert der VSE daran, dass die gesetzliche Regelung Eigenverbraucher bei der Aufteilung der Netzkosten gegenüber Konsumenten ohne Eigenverbrauch in ungerechtfertigter Weise privilegiert. Für dieses, auch von Verwaltung und Politik anerkannte Problem ist eine Lösung zu finden.
07.03.2014

Der VSE begrüsst die heute vom Bundesrat verabschiedete Revision der Energieverordnung. Diese definiert die Modalitäten für die Umsetzung der vom Parlament im Juni 2013 beschlossenen und am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderung des Energiegesetzes (Grundlage: parlamentarische Initiative 12.400 «Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher») und schafft zusätzliche Rechtssicherheit. Besonders wichtig aus Sicht der Branche ist die Präzisierung zur Eigenverbrauchsregelung und der damit verbundenen Befreiung der Netzkosten, welche Besitzern von Produktionsanlagen das Recht einräumt, den Strom ganz oder teilweise selber zu verbrauchen. 

Der VSE nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat der Forderung der Branche nach einer angemessenen Umsetzungsfrist nachgekommen ist. Er stört sich jedoch weiterhin daran, dass die gesetzliche Eigenverbrauchsregelung in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu einer ungerechtfertigten Entlastung der Eigenverbraucher auf dem Buckel der Konsumenten ohne Eigenverbrauch führt, was auch Verwaltung und Politik anerkennen. «Die solidarische und verursachergerechte Aufteilung der Netzkosten ist wichtig», sagt VSE-Direktor Michael Frank. «Die bestehende Regelung der einseitigen Befreiung von Netzkosten führt zu einer Vorzugsbehandlung von Konsumenten mit eigener Produktion. Dies ist sachlich nicht gerechtfertigt.» Deshalb fordert der VSE eine Grundlage für eine solidarische und verursachergerechte Aufteilung der Netzkosten, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Eigenverbrauchs.

Eigenverbrauch führt nämlich nicht zu tieferen Netzkosten, da das Netz immer auf den maximal möglichen Strombezug ausgelegt werden muss, also zum Beispiel für einen wetterbedingten Produktionsausfall der neuen erneuerbaren Energien. Ebenso muss das Netz die gesamte Einspeisung der Eigenproduktion übernehmen können, falls kein Bedarf für Eigenverbrauch besteht. Eigenverbraucher sind mit anderen Worten gegen sämtliche Unwägbarkeiten abgesichert, ohne hierfür eine (Versicherungs-)Prämie zahlen zu müssen. Der VSE fordert deshalb, dass Bundesrat und Parlament das Problem der Entsolidarisierung nicht nur anerkennen, sondern im Rahmen der laufenden Beratungen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 oder der kommenden Revision des StromVG’s eine Lösung finden, welche diese Entsolidarisierung rückgängig macht. Der VSE wird sich bei der Lösungsfindung aktiv einbringen. (vse)