Noch keine Lösung für die Neuregelung der Wasserzinsen ab 2020

Die Verhandlungen zwischen den Betreibern der einheimischen Wasserkraftwerke und den Wasserzinskantonen über eine einvernehmliche Neuregelung der Wasserzinse wurden ergebnislos beendet. Die Wasserkraftproduzenten streben eine faire, aber marktgerechte Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser an. Durch die aktuellen Marktverzerrungen hat die Wasserkraft derart an Wert verloren, dass eine Entschädigung ohne Berücksichtigung der Marktsituation derzeit nicht möglich ist. Bis zur Teilmarktöffnung 2008 wurde den Endverbrauchern ein fixer Wasserzins in Rechnung gestellt. Angesichts des Preiszerfalls im Markt ist dies für Wasserkraftproduzenten nicht mehr finanzierbar.
27.06.2016

Seit mehr als 100 Jahren wird der Strom aus Wasserkraft mit Wasserzinsen belastet. Damit werden die Kantone und teilweise die Gemeinden dafür entschädigt, dass sie das Wasser zur Stromproduktion zur Verfügung stellen. Die Betreiber der Wasserkraftwerke haben diese Abgabe ihren Endverbrauchern jeweils in Rechnung gestellt. Die Wasserzinse wurden im Laufe der Jahre immer wieder erhöht und alleine seit 1997 verdoppelt. Kernargument hierfür war oft der vermeintlich gestiegene Wert der Wasserkraft.


2008 wurde der Schweizer Strommarkt teilweise geöffnet. Immer mehr Kunden, aber auch Stromlieferanten ohne eigene Kraftwerke beziehen den Strom mittlerweile direkt oder indirekt im Ausland. Durch den tiefen Strompreis an den Börsen gerät die Wasserkraft zusätzlich unter Druck. Eine Weiterverrechnung der Wasserzinse an die Endverbraucher wie vor der Teilmarktöffnung ist angesichts dieses Marktumfelds für den grössten Teil der schweizerischen Wasserkraftproduzenten de facto nicht mehr möglich. Das ist eine völlig neue Voraussetzung für die Entschädigung der Ressource Wasser.


Parallel dazu hat sich die Rentabilität der heimischen Stromproduktion wegen des Preiszerfalls am Markt in jüngster Zeit dramatisch verschlechtert. Obwohl die Produktionskosten seit vielen Jahren weitgehend unverändert sind, erwirtschaftet die Wasserkraft am Markt nur noch rund die Hälfte ihrer früheren Einnahmen und steckt damit tief in der Verlustzone. Damit sind die Wasserkraftproduzenten nicht mehr in der Lage, zusätzlich Abgaben zu leisten. Vielmehr verliert sie durch diese Abgaben – Wasserzinse machen rund 25 % der Gestehungskosten aus – zusätzlich an internationaler Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen, teilweise stark subventionierten und politisch bevorteilten Technologien.


Die Branche war und ist weiterhin bereit, gemeinsam mit den Wasserzinskantonen eine Lösung für eine faire, marktgerechte Entschädigung der Ressource Wasser zu suchen. Ebenso soll diese Lösung das Bedürfnis der Kantone, über voraussehbare Einnahmen verfügen zu können, berücksichtigen. Ein zukünftiges Modell muss aber sowohl der Teilmarktliberalisierung als auch den historisch tiefen Strompreisen Rechnung tragen. Die Kraftwerksbetreiber sollen keine Abgaben bezahlen müssen, die sie weder finanzieren noch weiterverrechnen können.