«Es geht auch um den Substanzerhalt der Wasserkraft»

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat seine Studie zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft in der Schweiz veröffentlicht – und sieht die Wasserkraft wieder bei einer markt- und risikogerechten Eigenkapitalrendite. Wie steht der VSE zu den getroffenen Aussagen? Das Interview mit Direktor Michael Frank.
01.10.2019

Herr Frank, das BFE geht von einem deutlich geringeren Ausbaupotenzial für die Wasserkraft aus. Warum setzt sich der VSE überhaupt für Investitionsanreize und tiefere Abgaben ein?
Die Schweiz braucht einen möglichst breiten Mix in inländischer erneuerbarer Produktion für eine sichere Versorgung. Es braucht letztlich Investitionsanreize und Planungssicherheit für alle, z.B. Bewilligungsverfahren für Windkraft, Netze aber auch für PV an speziellen Orten. Die Wasserkraft ist heute die tragende Säule der schweizerischen erneuerbaren Stromproduktion und zentral für die Energiestrategie 2050. Alle Erneuerbaren liefern aktuell über 60% unserer Stromproduktion, womit wir in Europa bereits heute einen Spitzenplatz einnehmen.  Zusammen mit der Kernenergie ist die Schweizer Stromproduktion weitgehend CO2-frei. Im Winter tragen unsere «Speicher in den Alpen», die Stauseen, massgeblich zur Versorgungssicherheit bei. Zudem braucht es weitere Speicher, seien sie elektrisch oder chemisch.

Bei der Diskussion rund um die Wasserkraft geht es nicht nur um deren Ausbau, sondern auch um den Substanzerhalt. Alleine für die Instandhaltung der bestehenden Anlagen sind jährliche Investitionen von rund 500 Millionen CHF notwendig. Es gibt interessante Ausbaupotenziale, nämlich durch Optimierungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen. Diese Projekte sind unter heutigen Rahmenbedingungen mit tiefen Strompreisen und hoher Abgabenlast aber in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich – oder sie werden von Einsprachen blockiert und verzögert.

Es gibt interessante Ausbaupotenziale, nämlich durch Optimierungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen

In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Reicht das nicht?
Die im Energiegesetz (EnG) verankerten Investitionsbeiträge helfen zwar; die Hürden auf dem Weg zum Erhalt solcher Beiträge sollten aber noch gesenkt werden. Das beinhaltet auch raschere Verfahren. Da zeigt sich die Gemeinsamkeit mit der Windkraft und anderen Erneuerbaren: Planungs- und Investitionssicherheit tun Not. Zur Investitionssicherheit trägt eine Entlastung von Abgaben und Bürokratie wesentlich bei. Alle schweizerischen Erneuerbaren müssen letztlich an dynamischen Märkten bestehen können, zentral oder dezentral, national oder international.

Warum sollen Naturschutzbestimmungen bezüglich Baus und Änderungen an Wasserkraftanlagen angepasst, bzw. aufgeweicht werden?
Mit der Energiestrategie 2050 wurde der Wasserkraft, wie auch allen anderen Erneuerbaren, eine noch wichtigere Rolle gegeben. Damit diese erfüllbar ist, braucht es nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis einen verhältnismässigen Umgang im Sinn der Zielsetzungen der Energiestrategie 2050. Erneuerbarer Strom fällt nicht vom Himmel, er braucht Produktionsanlagen. Bei der Wasserkraft gibt es aktuell eine grosse Verfahrenshürde: Wird eine Wasserkraftanlage neu konzessioniert, muss bei der nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung von einem fiktiven Zustand der Natur, ohne Kraftwerk, ausgegangen werden. Das führt zu hoher Rechts- und Planungsunsicherheit und zu einer unnötigen Verteuerung der Wasserkraft. Der Nationalrat hat deshalb vor Kurzem entschieden, diese Hürde für den Erhalt unserer bestehenden Wasserkraft zu beseitigen. Demnach kann künftig der heutige, reale Zustand der Natur als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden, um die Umweltverträglichkeit der Anlagen zu überprüfen. Das ist realistisch und zielgerichtet im Sinn der Energiestrategie – und stellt die Ökologisierung der Wasserkraft keineswegs in Frage. Neu konzessionierte Anlagen müssen nämlich weiterhin sämtliche umweltrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt einhalten.