Ersatzversorgung: kein Wunschszenario, weder für Verteilnetzbetreiber noch für Verbraucher

Aufgrund der hohen Marktpreise gibt es Endverbraucher im freien Markt, die nicht rechtzeitig einen gültigen Energieliefervertrag für das Jahr 2023 abschliessen. Der lokale Verteilnetzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, diesen Endverbrauchern temporär eine Ersatzversorgung anzubieten. Diese birgt Risiken für die Verteilnetzbetreiber und Endverbraucher.
27.10.2022

Einzelne Endverbraucher im freien Markt mit einer eher kurzfristigen Beschaffungsstrategie warten aufgrund der aktuell hohen Marktpreise mit dem Abschluss eines Energieliefervertrags zu. Liegt nicht rechtzeitig ein gültiger Liefervertrag für das Jahr 2023 vor, müsste der lokale Verteilnetzbetreiber mit einer Ersatzversorgung in die Bresche springen. Die Ersatzversorgung ist temporär und gilt, bis der Endverbraucher einen regulären Energieliefervertrag am Markt abschliesst. Eine Rückkehr in die Grundversorgung ist nicht möglich. Denn es gilt das Prinzip «einmal frei, immer frei», wonach sich Grossverbraucher von Strom einmalig für die Marktteilnahme oder die Grundversorgung entscheiden müssen.

Die Ersatzversorgung ist für die Endverbraucher keine attraktive Alternative zur Marktbeschaffung, im Gegenteil. Die Ersatzversorgung ist nicht zu günstigeren Konditionen zu haben, sondern kommt die Endverbraucher im Regelfall erheblich teurer zu stehen, als wenn sie noch rechtzeitig einen regulären Energieliefervertrag abschliessen. Zu den hohen Einkaufspreisen kommen weitere Aufwendungen wie der kurzfristige Beschaffungsaufwand und Risikozuschläge hinzu.

Auch kein Wunschszenario für Verteilnetzbetreiber

Die Ersatzversorgung ist nicht nur für den Endverbraucher kein Wunschszenario (weil teurer), sondern birgt auch für die Verteilnetzbetreiber Risiken – erst recht dann, wenn eine Ersatzversorgung für mehrere Endverbraucher bereitgestellt werden muss. Denn VNB müssten die Energie für die Ersatzversorgung kurzfristig am Markt zu entsprechend hohen Preisen beschaffen. Das ist anspruchsvoll und könnte zu Marktpreisrisiken und bei Zahlungsunfähigkeit der Endverbraucher zu Debitorenverlusten führen. Daher wird VNB empfohlen, die Bedingungen einer Ersatzversorgung frühzeitig in Reglementen und Geschäftsbedingungen festzusetzen und diese den Endverbrauchern am Markt zu kommunizieren.

VSE Handbuch: Anleitung für die Bereitstellung einer Ersatzversorgung

Um die Risiken der Ersatzversorgung zu reduzieren und die Bedingungen einer solchen festzulegen, können sich VNB am neuen VSE Handbuch zur Ersatzversorgung orientieren. Dieses sensibilisiert für die Thematik und zeigt Handlungsoptionen auf. Trotz kurzer Erarbeitungszeit durchlief das Handbuch den üblichen brancheninternen Vernehmlassungsprozess. Das Handbuch legt die regulatorischen Grundlagen aus. Es beschreibt die Prozesse für den Wechsel in die Ersatzversorgung und zurück in die Marktversorgung. Schliesslich zeigt es Optionen zur Preisgestaltung der Ersatzversorgung auf und behandelt die vertragliche Umsetzung und Abwicklung.

VSE Handbuch
Ersatzversorgung
Das Handbuch legt die regulatorischen Grundlagen aus. Es beschreibt die Prozesse für den Wechsel in die Ersatzversorgung und zurück in die Marktversorgung. Schliesslich zeigt es Optionen zur Preisgestaltung der Ersatzversorgung auf und behandelt die vertragliche Umsetzung und Abwicklung.