Bundesrat verpasst Chance für einen zeitgemässen Wasserzins

Der heutige Entscheid des Bundesrats, am starren Wasserzins-Regime festzuhalten, widerspricht den Stossrichtungen der Energiestrategie 2050. Der Bundesrat hat es verpasst, die Weichen für einen flexiblen Wasserzins und damit eine wettbewerbsfähige Wasserkraft zu stellen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE und die breit abgestützte Wasserzins-Allianz werden sich weiterhin für den Übergang zu einem zeitgemässen Wasserzins und für eine spürbare Entlastung der Wasserkraftproduktion einsetzen.
23.05.2018

Im März 2018 wandte sich der VSE gemeinsam mit einer breiten Allianz an die Öffentlichkeit, um einen zeitgemässen Wasserzins zu fordern:

  1. Es braucht eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und variablen, marktabhängigen Teil. Diese Flexibilisierung ist als Grundsatz per 1.1.2020 gesetzlich zu verankern.
  2. Eine langfristige Lösung der Wasserzinsfrage muss mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und dem künftigen Marktdesign einhergehen.
  3. Als Übergangslösung ab 2020 braucht es eine deutliche Entlastung der Wasserkraftproduktion. Die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich vorgesehenen 80 CHF/kWB stellen aus Sicht der Allianzpartner die Obergrenze dar.

Der heutige Entscheid des Bundesrats, am starren Wasserzins-Regime festzuhalten, ist aus Sicht des VSE und der breit abgestützten Wasserzins-Allianz nicht nachvollziehbar: «Damit werden veraltete, über 100-jährige Strukturen zementiert und die Standorte der Wasserkraftwerke geschwächt», sagt Michael Frank, Direktor des VSE. Der Entscheid steht im eklatanten Widerspruch zum Ja der Schweizer Bevölkerung zur Energiestrategie 2050. Denn mit dem Festhalten an der aktuellen Regelung droht die Schweizer Wasserkraft als tragende Säule der Energiestrategie 2050 weiter an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu verlieren. Für eine zukunftsfähige, markttaugliche und faire Lösung ist ein Systemwechsel zwingend: Der Wasserzins muss flexibilisiert werden und die Neuregelung mit der Revision des StromVG und dem neuen Marktdesign einhergehen. Dies fand in der Vernehmlassung breite Unterstützung. Der Grundsatz der Flexibilisierung muss deshalb unverzüglich gesetzlich verankert werden.


In der Zwischenzeit braucht es zudem eine Entlastung der Wasserkraftproduktion wie auch der Konsumenten und der Wirtschaft. «Für die Industrie sind wettbewerbsfähige Strompreise matchentscheidend», betont Jean-Philippe Kohl, Direktor a.i. von Swissmem. «Die Anpassung des Wasserzinsregimes würde dazu beitragen, dass die Schweizer Wasserkraft im zukünftigen Marktumfeld mithalten kann.» Auch Babette Sigg, Präsidentin des Schweizerischen Konsumentenforums bedauert, dass den Konsumentinnen und Konsumenten mit dem heutigen Entscheid zu wenig Rechnung getragen worden sei: «Für eine ökologische und sichere Stromversorgung in der Schweiz braucht es eine starke Wasserkraft. Eine Entlastung beim Wasserzins käme somit direkt den Kundinnen und Kunden zugute.» Der VSE und die Wasserzins-Allianz werden sich bei den anstehenden Diskussionen deshalb weiterhin einbringen: Jetzt müssen die Weichen für einen zeitgemässen Wasserzins gestellt werden.