Bundesrat heisst Entsorgungsprogramm gut

Der Bundesrat hat das Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gutgeheissen. Für das nächste, im Jahr 2016 einzureichende Entsorgungsprogramm hat der Bundesrat verschiedene Auflagen verfügt.
28.08.2013

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. Das Entsorgungsprogramm dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager und enthält unter anderem Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan.

Das erste Entsorgungsprogramm wurde von der Nagra fristgerecht am 17. Oktober 2008 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Gleichzeitig reichte die Nagra den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis ein. Diesen Bericht hatte der Bundesrat in seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle verlangt. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgte durch das Bundesamt für Energie BFE, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Kommission für nukleare Sicherheit KNS.

Die Gutachten sowie alle relevanten Dokumente und Berichte wurden von Juni bis September 2012 öffentlich aufgelegt (siehe Medienmitteilung vom 15. Juni 2012). Es gingen 70 Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, Parteien, Organisationen und Einzelpersonen ein. Die Anhörung zeigte, dass das Entsorgungsprogramm als Instrument zur sicheren Entsorgung und seine regelmässige Aktualisierung von der grossen Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst wird. Die in den Stellungnahmen meistgenannten Punkte sind in einem Faktenblatt zusammengefasst.

Zusätzliches Forschungsprogramm verfügt
Aufgrund der behördlichen Überprüfung sowie der Auswertung der Anhörung hat der Bundesrat das Entsorgungsprogramm 2008 gutgeheissen und den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat ausserdem auf Basis der Empfehlungen von BFE, ENSI und KNS verschiedene Auflagen für kommende Entsorgungsprogramme verfügt (siehe Anhang 2). So hat die Nagra zukünftig zusammen mit dem Entsorgungsprogramm ein Forschungsprogramm einzureichen und gleichzeitig damit die Kostenstudien. Alle drei Dokumente müssen im Jahr 2016 vorgelegt werden.   Weitere Infos